Missbrauch: Freispruch für Kinderchirurg

Ein Kärntner Kinderchirurg ist am Donnerstag vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen worden. Dem Mediziner war zur Last gelegt worden, einen Buben unsittlich berührt zu haben. Zwei Gutachter entlasteten den Mediziner aber.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen vor, ebenso den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Laut Anklage soll sich der Vorfall im April 2016 ereignet haben. Ein damals zwölfjähriger Bub wurde von seiner Mutter mit starken Bauchschmerzen in das Eltern-Kind-Zentrum (ELKI) des Klinikums Klagenfurt gebracht. Während die Mutter mit einer Krankenschwester die Formalitäten erledigte, wurde das Kind im selben Raum hinter einem Paravent vom Arzt untersucht. Dabei kam es laut Anklage zum sexuellen Missbrauch.

Laut Staatsanwältin Sandra Agnoli soll der Arzt den Buben unsittlich berührt haben. Laut Agnoli gehört zu einer Untersuchung auch eine Ertastung des Genitalbereichs, die routinemäßig zu erfolgen hat: „Wenn man dem Kind folgt, ist diese Untersuchung aber nicht lege artis (nach den Regeln der ärztlichen Kunst, Anm.) erfolgt, weder von der Zeit noch vom Ausmaß her.“

Anwalt: Vorwürfe falsch und unwahr

Bekannt wurde der Vorfall allerdings erst eineinhalb Jahre später. Wieder wurde der Bub in das Krankenhaus eingeliefert. Doch er wollte auf keinen Fall in das Eltern-Kind-Zentrum gebracht werden und auch auf keinen Fall von einem Mann untersucht werden. Als der Bub zufällig den Angeklagten sah, wurde er unruhig und versuchte, sich zu verstecken.

Vor Gericht bekannte sich der Mediziner am Donnerstag nicht schuldig. Sein Mandant finde die Vorwürfe „schlimm, falsch und unwahr“ antwortete der Verteidiger des Arztes auf die Vorwürfe. Er beschrieb ihn als beliebten Arzt, der von seinen Patienten sehr geschätzt worden sei: „Von seinen Kollegen allerdings weniger, weil er mehrmals Fehler aufgezeigt hat. Das hat zu Teambildungen geführt.“ Hinzu kamen dann die Gerüchte, die über seinen Mandanten im Umlauf waren. Nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe war der Arzt entlassen worden.

Das Klinikum soll den Chirurgen aufgefordert haben, die Intensität der Genitaluntersuchungen zu reduzieren. Eine angebotene Therapie habe der Arzt abgelehnt. Der Bub hingegen ist seither in psychologischer Behandlung.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Zwei vom Gericht hinzugezogene Gutachter kamen zu dem Schluss, dass die Untersuchung medizinisch notwendig gewesen und „lege artis“, also nach ärztlichen Kriterien, durchgeführt worden sei. Das führte schließlich zum Freispruch durch den Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer. Der Tatverdacht habe sich nicht erhärtet, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Strafrahmen lag bei sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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