Freispruch in Prozess um Mailänder Wohnung

Im Untreue-Prozess um einen Kredit für eine Mailänder Luxuswohnung ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein Prokurist der ehemaligen Hypo-Bank Alpe Adria freigesprochen worden. Der Staatsanwalt meldete Nichtigkeit an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwalt Andreas Höbl hatte dem früheren Prokuristen (60) vorgeworfen, im Jahr 2008 einen Kredit in Höhe von 2,6 Mio. Euro an eine liechtensteinische Anstalt ohne ausreichende Bonität bewilligt und damit einen Untreueschaden von 1,3 Mio. Euro verursacht zu haben. Mit dem Geld wurde eine 225 Quadratmeter große Wohnung im Zentrum von Mailand gekauft. Diese Anklage dehnte Höbl am Mittwoch aufgrund der Tatsache, dass laut Vertreter der Hypo-Nachfolgegesellschaft Heta die Immobilie nicht verwertbar sei, auf die gesamte Kredithöhe von 2,6 Mio. Euro aus. Er befand, dass der Angeklagte einen Schaden für die Bank ernsthaft für möglich gehalten habe und forderte einen Schuldspruch.

Der Angeklagte bekannte sich weiter nicht schuldig. Verteidiger Martin Stärker erklärte in seinem Plädoyer, es gebe keine ungeklärten Vorgänge. Sein Mandant habe nie Druck auf seine Mitarbeiter ausgeübt, alle Mitglieder des Kreditausschusses hätten aus freien Stücken für die Vergabe gestimmt. Das Beweisverfahren habe auch ergeben, dass sein Mandant alle Regelwerke eingehalten habe. Er forderte einen Freispruch.

Kein bedingter Vorsatz für Untreue nachweisbar

„Eines muss man sagen. Das Geschäft war schlecht“, führte der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Oliver Kriz, in der Urteilsbegründung aus. Es hätte so nie abgeschlossen werden dürfen. Ein objektiver Befugnismissbrauch sei hier gegeben, doch an der subjektiven Tatseite herrschen begründete Zweifel, so der Richter. Ein subjektiver Schädigungsvorsatz sei nicht plausibel feststellbar, daher sei auf Freispruch zu entscheiden gewesen.

Jedenfalls sei die Besicherung korrekt durchgeführt worden und das Gericht habe auch keinerlei Regelverstöße bei der Vergabe erkennen können. Es sei bei der Kreditvergabe auch nicht vorhersehbar gewesen, dass der Kreditnehmer verhaftet und kurz darauf sterben würde. Was jedoch bezüglich der Rückführung des Kredits und des Verwertungsprozesses in späteren Jahren passiert sei, darüber wolle er sich lieber in Schweigen hüllen, meint Kriz. Die Heta, die sich dem Verfahren mit einer Forderung von 1,9 Mio. Euro angeschlossen hatte, verwies er auf den Zivilrechtsweg.

Damals kein Zweifel an Verwertung

Zuvor war am Mittwoch das Gutachten erörtert worden. Der Sachverständige Oliver Lintner stellte fest, dass der Kredit aus wirtschaftlicher Sicht nicht hätte vergeben werden dürfen, kommt aber auf einen Schaden von 671.000 Euro. Errechnet wurde der Betrag aus der Unterdeckung, da der damals angenommene Wert der Wohnung von 2,7 Mio. Euro bankintern nur zu 70 Prozent als Sicherheit berechnet werden darf.

Der Fall sei zwar von einer durchschnittlichen Kreditvergabe abgewichen, sagte Lintner. Doch er hätte zum damaligen Zeitpunkt keinen Zweifel gehabt, dass die Immobilie trotz der schwierigen rechtlichen Situation verwertbar gewesen wäre. Darüber hinaus sei die Prüfung der Verwertbarkeit nicht die Aufgabe der Abteilung Markt - zu welcher der Angeklagte gehörte (Anm.) - sondern der Abteilung Marktfolge gewesen.

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