Heta-Klage gegen Land Kärnten abgewiesen

Eine deutsche Versicherungsgruppe ist mit einer Zivilklage gegen das Land Kärnten in der Causa Heta auch in zweiter Instanz abgeblitzt. Die Gruppe hatte das Rückkaufangebot der Anleihen nicht angenommen.

Eine deutsche Versicherungsgruppe hatte die Ansicht vertreten, das Land Kärnten müsse für ihre nachrangigen Anleihen zur Gänze haften und hatte das Rückkaufangebot nicht angenommen.

Bereits in erster Instanz abgewiesen

Bereits am Landesgericht Klagenfurt wurde die Klage der Versicherungsgruppe in erster Instanz abgelehnt. Im Urteil hieß es, dass die Haftung nur bis zur Höhe der Ausgleichszahlung bestehe. Die deutsche Versicherungsgruppe nahm das Urteil nicht hin und ging in Berufung. Doch auch am Oberlandesgericht Graz wurde die Klage abgewiesen. „Es wurde eindeutig festgestellt, dass die Abwicklung des Rückkaufes genau dem Gesetz entsprochen hat“, betonte Finanzlandesrätin Gaby Schaunig (SPÖ) am Donnerstag. Ob die Klage nun auch noch den Obersten Gerichtshof beschäftigen wird, ist offen, die Frist für eine Berufung ist noch nicht abgelaufen.

Weitere Klagen auf Eis gelegt

30 Prozent sofort oder 45 Prozent über Wertpapiere, so hatte das Angebot des Landes für die Nachranggläubiger der Heta gelautet. 893 Millionen Euro an nachrangigen Anleihen betrug das Gesamtvolumen der Landeshaftungen, 89,42 Prozent der Nachranggläubiger akzeptierten das Angebot. Die deutsche Versicherungsgruppe lehnte das Angebot ab und klagte. Es gibt auch noch weitere Klagen, die allerdings auf Eis gelegt sind, bis dieses Verfahren abgeschlossen ist.