Sechs Monate bedingt für Drogendealer

Wegen Drogenhandels und illegalem Waffenbesitz hat sich am Dienstag ein 21-jähriger Kärntner vor Gericht verantworten müssen. Er wurde zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, strafmildernd wirkte sein reumütiges Geständnis.

Er wolle sein Leben nun endgültig in den Griff bekommen und es tue ihm leid, was in den vergangenen Jahren geschehen sei. Das sagte der heute 21-Jährige aus dem Bezirk St. Veit am Dienstag vor Gericht. Staatsanwältin Johanna Schunn warf ihm gleich mehrere Delikte vor. Er soll vier Jahre lang, von 2014 bis 2018, Drogen in großen Mengen besessen und verkauft haben, vor allem Cannabis, Ecstasy und Heroin.

Angeklagt war der 21-Jährige auch wegen illegalem Waffenbesitz. Bei ihm wurden Schlagringe, ein Teleskop-Schlagstock und mehrere Butterfly-Messer gefunden. Selbst konsumierte der 21-Jährige die synthetische Droge Crystal Meth. Den Einwand des Richters, dass es sich dabei um eine durchaus tödliche Droge handeln könne, bejahte der Angeklagte kleinlaut.

„Hatte die falschen Freunde“

Er habe viele Fehler gemacht und die falschen Freunde gehabt, sagt der 21-Jährige im Verhandlungsaal. Zu diesen „Freunden“ gebe es mittlerweile keinen Kontakt mehr. Derzeit suche er auch einen Job, um endgültig den Weg aus der Arbeitslosigkeit zu finden. Derzeit bezieht der 21-Jährige im Monat 200 Euro Arbeitslosengeld, damit bezahle er Alimente für sein Kind.

Geständnis als Milderungsgrund

Das reumütige Geständnis war für Richter Michael Schofnegger ein Milderungsgrund. Der junge Mann wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, die Probezeit beträgt drei Jahre. Bis zu fünf Jahre Haft hätte der Richter verhängen können. Von einer Geldstrafe in der Höhe der Drogen-Verkaufserlöse sah das Gericht ab. Die Verfahrenskosten muss der junge Mann selbst tragen. Er nahm das Urteil an, es ist bereits rechtskräftig.