Grünes Licht für Windpark Kuchalm

Dem Baustart für den ersten Kärntner Windpark steht nichts mehr im Wege. Das Landesverwaltungsgericht hat sämtliche Beschwerden gegen den naturschutzrechtlichen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Veit als unzulässig abgewiesen.

Mit der nun getroffenen Enscheidung gelten für den Windpark Kuchalm sämtliche Verfahren - betreffend Forstrecht, Naturschutzrecht und Elektrizitätsrecht - als erledigt. Am Kärntner Landesverwaltungsgericht ist nichts mehr anhängig, bestätigte Gerichtspräsident Armin Ragoßnig dem ORF. Laut dem Projektwerber, Werner Feuerabend von Carinthia Winds, kann nun die offizielle Ausschreibung für den Windpark auf der Kuchalm erfolgen. Es stehen umfangreiche Vorarbeiten an, für 2019 sei der Baubeginn realistisch.

Strom für 12.000 Haushalte

Der erste Windpark Kärntens soll acht Windräder umfassen und Strom für 12.000 Haushalte erzeugen.

Richterin: Keine Parteistellung

Schon im März 2017 hatte die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an dem Glan dem Windpark-Projekt einen positiven Bescheid ausgestellt. Die Kärntner Landesgruppe der Naturschutzorganisation Birdlife, sowie die steirische Umweltanwältin hatten vor dem Landesverwaltungsgericht die Parteistellung in dem Verfahren verlangt. Ohne diese gibt es keine Möglichkeit, inhaltlich gegen einen Bescheid vorzugehen - mehr dazu in _Windparks wieder in der Warteschleife (2876970)(kaernten.ORF.at;Publiziert am 09.11.2017).

Nach 15 Monaten Begutachtung wies die zuständige Richterin beide Beschwerden „mangels Beschwerdelegitimation“ zurück, wie es vom Landesverwaltungsgericht gegenüber dem ORF Kärnten heißt. Die Beschwerdeführer hatten auf die Aarhus-Konvention gepocht. Aarhus ist ein internationaler völkerrechtlicher Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz einräumt. Das Landesverwaltungsgericht kam nun jedoch zu dem Schluss, dass sich daraus keine Parteistellung für die beiden Beschwerdeführer ableiten lässt.

Möglicher Einspruch ohne aufschiebende Wirkung

Der steirischen Umweltanwältin bleibt zwar noch die Möglichkeit einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht oder einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Wien - aufschiebende Wirkung hat das für das Projekt aber nicht mehr.

Auf Einsprüche bei den Höchstgerichten will zumindest Birdlife verzichten. Diese hätten keine aufschiebende Wirkung. Die Entscheidung sei zu Ungunsten der Kärntner Naturlandschaft und seltener Tierarten gefällt worden, heißt es. Das Team Kärnten begrüßt dagegen den Entscheid. Hürden für Windkraftprojekte müssten gesenkt werden.

Zwölf Jahre Wartezeit für zweites Windrad

Nun überwiege die Erleichterung. Der Gesellschaftter von Carinthia Wind kritisiert aber dennoch die lange Verfahrensdauer von 15 Monaten. Das Landesverwaltungsgericht begründet diese Verfahrenslänge mit der komplexen Rechtsmaterie.

Auf dem Plöckenpass errichtete die Firma AAE Naturstrom aus Kötschach-Mauthen vergangenes Jahr ein zweites Windrad. Auch dort dauerte es zwölf Jahre bis zur Errichtung - mehr dazu in Zweites Windrad auf Plöckenpass steht bald(kaernten.ORF.at; 30.8.17).