Politiker bedroht: Geldstrafe und bedingte Haft

Weil er den Berliner SPD-Politiker Tom Schreiber auf Facebook bedroht hat, ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt ein 31-jähriger Student aus Kärnten zu 960 Euro Geldstrafe und sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Im Jänner 2016 schickte der 31-Jährige dem Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin eine Privatnachricht. Seine obszönen Beleidigungen endeten mit der Drohung: „(...) im nächsten brennenden Flüchtlingslager bist du!“

Der Angeklagte bekannte sich am Donnerstag vor Richter Dietmar Wassertheurer schuldig. „Das damals hatte viel mit meinem damaligen Arbeitsumfeld zu tun“, beschrieb er die Situation vor zwei Jahren. Die Flüchtlingsthematik sei in der Arbeit diskutiert worden: „Am lautesten waren die, die am meisten gegen die Flüchtlinge gehetzt haben.“ Das habe dazu geführt, dass sich in ihm „ein Grant aufgestaut“ habe, für den er kein anderes Ventil gefunden habe.

Therapie gegen „leichte Reizbarkeit“

Mittlerweile versuche er, seine leichte Reizbarkeit in den Griff zu bekommen, weshalb er auch freiwillig mit einer Therapie begonnen habe, beteuerte der Angeklagte. Er sei nach Wien gezogen, habe sein altes Umfeld hinter sich gelassen und sich bereits lange bei dem Politiker entschuldigt. Und: „Mittlerweile engagiere ich mich auch in der Flüchtlingshilfe.“

Richter ordnet Bewährungshilfe an

Richter Wassertheurer verwies in seiner Urteilsbegründung darauf, dass der Student bereits einmal wegen eines ähnlichen Delikts verurteilt wurde. Er ordnete auch Bewährungshilfe an und erteilte dem Angeklagten die Weisung, seine Therapie fortzusetzen und dem Gericht davon zu berichten. „Bekommen Sie Ihre mangelnde Frustrationstoleranz in den Griff“, gab er dem 31-Jährigen noch auf den Weg mit.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.