Angeklagter nach Messerattacke verurteilt

Ein 22-jähriger Mann ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Er soll zwei Männer mit einem Messer attackiert haben. Der Mann bestreitet die Tat.

Am Nachmittag wurden mehrere Zeugenbefragungen durchgeführt und ein Gutachten präsentiert. Angeklagt war der Mann wegen versuchten Mordes, dafür fand sich keine ausreichende Mehrheit unter den Geschworenen. Der mehrfach Vorbestrafte erhielt eine Zusatzstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten zu bereits erfolgten Verurteilungen.

Der Vorsitzende des Geschworenensenats, Richter Bernd Lutschounig, wertete bei der Strafbemessung das Zusammentreffen von zweier massiver Verbrechen als erschwerend. Auch dass der Mann schwer rückfällig geworden sei, sei hier zu berücksichtigen gewesen, denn er wurde bereits mehrfach wegen einschlägiger Delikte verurteilt. Das waren unter anderem gefährliche Drohung, schwere Körperverletzung sowie Verstöße gegen das Suchtmittel- und Waffengesetz. Das an diesem Tag verhandelte Delikt passierte vor zwei bereits erfolgten Verurteilungen. Daher war eine Zusatzstrafe zu verhängen gewesen.

Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Auseinandersetzung endete mit Messerstecherei

Der 22-Jährige mehrfach vorbestrafte Angeklagte aus Tschetschenien soll im November 2017 versucht haben, einen Mann zu töten und eine weitere Person schwer verletzt haben. Er bekannte sich nicht schuldig und gab nur das Delikt der Körperverletzung zu. Staatsanwältin Johanna Schunn schilderte den Vorfall: Es habe eine Auseinandersetzung zwischen dem gebürtigen Tschetschenen und den beiden mutmaßlichen Opfern, zwei Afghanen.

Mordversuch Prozess Tschetschene Heiligengeistplatz

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Mehrere Polizisten bewachten den Angeklagten

Stiche in Lunge und Brust

Auf dem Klagenfurter Heiligengeistplatz sei der Angeklagte mit dem Messer auf die beiden anderen Männer losgegangen. Einer erlitt Stiche in den Brustbereich, wodurch Teile der Lunge perforiert und die innere Brustwandschlagader durchtrennt wurden. Er überlebte nur aufgrund des raschen Eintreffens der Rettungskräfte und durch eine Notoperation. Einem zweiten Mann soll der Angeklagte mit dem Messerknauf auf den Hinterkopf geschlagen haben, wodurch dieser eine Rissquetschverletzung erlitt.

Mordversuch Prozess Tschetschene Heiligengeistplatz

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Der Angeklagte wurde in Handschellen in den Gerichtssaal geführt

Die Verteidigung verwies darauf, dass die Anklage nur auf der Zeugenaussage der beiden Afghanen basiere. Bei einer „Schupferei und wechselseitigen Streiterei“ habe der Angeklagte mit dem Messer wahllos herumgefuchtelt. Die Verletzung auf dem Kopf hätte sogar die Folge eines Sturzes während der Rauferei sein können.

Angeklagter: Von Afghanen eingekreist

Der Angeklagte erklärte in der Einvernahme durch den Vorsitzenden des Geschworenensenats, Gerichtspräsident Bernd Lutschounig, ihm sei eine Gruppe von zehn Afghanen entgegengekommen. Er sei eingekreist und von hinten getreten worden. Daraufhin habe sich eine Rauferei gegeben, er sei zu Boden gegangen und von mehreren Personen fixiert worden.

Bei einer Person habe er ein Messer gesehen, daraufhin habe er sein Messer gezogen und damit wahllos um sich gestochen. Als Polizeisirenen zu hören gewesen seien, hätten seine Angreifer die Flucht ergriffen. Er habe keinen Schwerverletzten auf dem Boden liegen gesehen und habe auch niemanden verletzen wollen. Bei anderen Angreifern habe er auch Stöcke und eine Eisenkette gesehen.

Mordversuch Prozess Tschetschene Heiligengeistplatz

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Heiligengeistplatz Klagenfurt

Opfer spürte Stich von hinten

Der damals schwer verletzte Afghane sagte als Zeuge aus, er habe plötzlich von hinten einen Stich gespürt. Der Angeklagte habe ihn unter der Achsel und an der Hand verletzt, dann sei er selbst geflüchtet. Beim lebensgefährlichen Stich in die Brust sei der Angeklagte aber nicht dabei gewesen. Den hätte ihm einer von drei anderen Männern versetzt. Bei der ersten Einvernahme vor der Polizei hatte der Afghane noch den Angeklagten schwer belastet.

Der zweite damals verletzte Afghane soll in Frankreich sein, seine Adresse ist dem Gericht nicht bekannt. So mussten andere Zeugen befragt werden: Einer war sich nicht mehr sicher, ob er wirklich den Angeklagten mit einem Messer gesehen hatte. Die unmittelbare Attacke habe er nicht mitbekommen. Sein schwer verletzter Freund habe damals aber den Angeklagten mit dessen Spitznamen als Täter genannt.

Link:

Täter nach Messerstecherei auf der Flucht (kaernten.ORF.at; 11.11.2017)