Schadholz wird auf Nutzflächen zwischengelagert

Nach dem schneereichen Winter ist die Aufarbeitung des Schadholzes, das Sturmtief „Yves“ im Dezember angerichtet hat, wieder voll im Gange. Für die Südkärntner Waldbesitzer konnte nun eine Ausnahmegenehmigung erwirkt werden, sie dürfen das Holz auf Nutzflächen zwischenlagern.

Rund 550.000 Festmeter Schadholz soll Sturmtief „Yves“ laut örtlicher Forstaufsicht in Südkärnten verursacht haben. Der schneereiche Winter verhinderte fast zwei Montate, dass die enormen Schadholzmengen abtransportiert werden konnten. Im Frühjahr wurden die Arbeiten wieder intensiv aufgenommen, wegen der hohen Holzmengen sind die Sägewerke nicht mehr uneingeschränkt aufnahmefähig.

Ausnahme für Südkärntner Waldbesitzer

Für die Zwischenlagerung konnte Agrar- und Forstreferent Martin Gruber nun bei der Agrarmarkt Austria eine Ausnahmegenehmigung erreichen. „Die AMA hat die außergewöhnlichen Umstände der Südkärntner Waldbauern anerkannt und auf unseren Antrag hin die Zwischenablage auf sogenannten beihilfefähigen Flächen bzw. landwirtschaftlichen Nutzflächen genehmigt“, so Gruber.

Ohne den Einsatz der Kärntner Landesregierung beim zuständigen Bundesministerium würden den Grundbesitzern durch die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Holzlagerung finanzielle Nachteile drohen beispielsweise durch den Entfall von Förderungen, so Gruber. „Vor allem wegen des Borkenkäferproblems ist es wichtig, dass das Schadholz so rasch wie möglich aus den Waldgebieten entfernt wird. Die Waldbesitzer und Holzunternehmer in Südkärnten zeigen hier großen Einsatz, den ich mit dieser Maßnahme unterstützen möchte“, betonte Gruber.

Ausnahmegenehmigung bis Ende des Jahres

Die Ausnahmegenehmigung gilt vorläufig bis 31.12.2018 in den Gemeinden Gallizien, Sittersdorf, Bad Eisenkappel, Zell-Pfarre, Ferlach, Köttmannsdorf, Maria Rain, Ludmannsdorf, Feistritz im Rosental und St. Margareten im Rosental, die als besonders betroffen gelten. Die Zwischenlagerung des Schadholzes ist der AMA spätestens 15 Tage ab Lagerbeginn unter Angabe der Feldstücks- und Schlagnummern zu melden. Die betroffenen Flächen sind nach der Schadholzlagerung unverzüglich wieder in einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu versetzen.

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