Schlechtes Zeugnis für Buchhaltung des Landes

Der Kärntner Rechnungshof kritisiert in einem aktuellen Bericht die Buchhaltung des Landes. Bemängelt werden etwa falsche Belegdaten und falsche Buchungen. Kritik gibt es auch an der Zahlungsmoral, zwei Drittel der überprüften Rechnungen seien nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen worden.

Der Kärntner Landesrechnungshof legte am Dienstag seinen jüngsten Bericht vor, in dem es um Mängel bei der Verbuchung von Belegen im Land geht. Drei Viertel der insgesamt 350 überprüften Buchungsbelege seien mangelhaft, heißt es darin. Zu 76 Prozent handle es sich um formale Mängel, die keine direkte Auswirkung auf den Landesrechnungsabschluss haben. Bei elf Prozent der Belege gebe es jedoch materielle Mängel, die den Landesrechnungsabschluss verfälschen könnten.

Zu den formalen Mängeln heißt es in dem Bericht: „Buchungsbelege sind unvollständig, beispielsweise fehlen Originalrechnungen. Das Belegdatum wurde falsch eingetragen. Die Rechnungsnummer ist nicht vollständig. Geschäftsfälle wurden auf falsche Konten verbucht. Bei 31 Prozent der überprüften Buchungen ist die Beschreibung des Geschäftsfalls nicht aussagekräftig. Bei einer Stichprobe führten die Fehler zu einer Doppelzahlung.“

Zahlung trotz Mängel veranlasst

Obwohl Rechnungen an das Land nicht ordnungsgemäß ausgestellt waren, habe die Buchhaltung des Landes deren Zahlung veranlasst. Auf manchen Rechnungen fehlten laut Rechnungshof zum Beispiel wichtige Rechnungsmerkmale wie der Leistungszeitraum oder der Hinweis auf Steuerbefreiung. Bei sechs Stichproben sei die Originalrechnungen beim Land händisch korrigiert worden, „obwohl Berichtigungen nur das rechnungsstellende Unternehmen machen darf.“

Skontoabzug zu wenig genutzt

Der Rechnungshof empfiehlt dem Land auch, den Skontoabzug besser zu nutzen. Dieser Preisnachlass wird bei Zahlung innerhalb einer vorgegebenen Frist gewährt. Bei einem Drittel der Stichproben, bei denen ein Skontoabzug möglich gewesen wäre, habe das Land den vollen Betrag gezahlt, ohne das Skonto abzuziehen. In anderen Fällen sei der Skontobetrag abgezogen worden, obwohl die Zahlung erst nach Ablauf der Skontofrist erfolgte.

Zwei Drittel der Rechnungen zu spät gezahlt

Kritik gab es auch an der Zahlungsmoral des Landes, zwei Drittel der überprüften Rechnungen habe das Land nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt. Teilweise seien mehr als 40 Tage vom Eingang der Rechnung bis zur Auszahlung vergangen. Die Zahlungsfrist dürfe jedoch laut Zahlungsverzugsrichtlinie der EU normalerweise nicht mehr als 30 Tage betragen. Die Rechnungen blieben laut Rechnungshof meistens bei den Dienststellen des Landes liegen. Bei manchen Rechnungen fehlte auch der Eingangsvermerk.

Der Rechnungshof spricht in seinem Bericht 43 Empfehlungen aus. Diese sollen die Buchhaltung des Landes im Hinblick auf die bevorstehende Haushaltsreform verbessern, sagte Rechnungshofdirektor Günter Bauer.

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