Haftstrafen für zwei Schläger

Wegen Körperverletzung sind am Montag zwei Männer zu unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Ein 26-Jähriger verprügelte seine Ex-Freundin, sie bat einen Passanten um Hilfe, der ebenfalls verprügelt wurde.

Der Vorfall ereignet sich laut Anklage im Juli 2017. Im Skaterpark in Feldkirchen soll der 26-Jährige mit seiner Ex-Freundin wegen einer Sachbeschädigung in Streit geraten sein - mehr dazu in Zwei Verletzte bei Gewaltattacke. Vor den Augen mehrere Zeugen schlug er der Frau ins Gesicht und auf den Rücken, sie wurde verletzt und blutete aus der Nase. Den Anwesenden Jugendlichen drohte der 26-Jährige, sollten sie zur Polizei gehen. Viel Alkohol war im Spiel.

Passanten um Hilfe gebeten

Die Frau flüchtete, ihr Ex-Freund folgte ihr gemeinsam mit einem 21-jährigen Bekannten, der ebenfalls im Skaterpark war. Bei einer Tankstelle bat die Frau einen Passanten um Hilfe und verschwand im Tankstellenshop. Die beiden Männer gingen dann auf den Passanten los und traten auf ihn ein. Der Kopf des Mannes prallte dabei gegen ein Eisengeländer. Ein vorbeifahrender Pkw-Lenker wurde Zeuge der Szene und drehte um. Die beiden ließen von ihrem Opfer ab, in dem Moment traf auch die Polizei ein.

Nur Teilgeständnis der Angeklagten

Vor Gericht zeigten sich beide Männer nur teilgeständig. Mehrmals meldete sich der Zweitangeklagte bei den Einvernahmen zu Wort und widersprach. Als Zeugen sagten noch andere Opfer des jüngeren Mannes aus, die er am selben Abend in einem Club attackierte. Richter Alfred Pasterk erteilte einen Ordnungsruf. Ein medizinisches Gutachten misst den Verletzungen der Opfer nur eine geringe Intensität nach.

Staatsanwältin Nicola Trinker plädierte dennoch auf schwere, absichtliche Körperverletzung, das Urteil lautete auf einfache Körperverletzung. Beide Männer sind bereits amtsbekannt und waren schon in Haft. Der 21-Jährige war sogar nur kurze Zeit nach seiner Haftentlassung rückfällig geworden. Auch im Gefängnis hatte er Probleme wegen eines erhöhten Aggressionspotenzials. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Alfred Pasterk verurteilte den 26-Jährigen zu 18 Monaten unbedingter Haft, der 21-Jährige kam mit zehn Monaten unbedingter Haft davon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.