Rabenjagd: Nur ein Drittel erlegt

20.000 Rabenvögel sind letztes Jahr wegen ihrer rasch wachsenden Population in Kärnten zum Abschuss freigegeben worden. Eine Bilanz der Jäger zeigt, dass bisher nur rund ein Drittel der Abschussquote erfüllt ist.

Seit Juli 2016 sind in Kärnten 20.000 Rabenvögel zum Abschuss freigegeben worden, die Ausnahmegenemigung gilt bis März 2018, Kolkraben sind von der großangelegten Bejagung ausgenommen. Grund für die Abschussfreigabe war, dass die Tiere durch ihre rasch wachsende Population hohe Schäden in der Landwirtschaft verursachen würden, hieß es damals. Tierschützer sprachen hingegen von „sinnlosem Tiermord“ – mehr dazu in Jagdsaison auf Rabenvögel ist eröffnet.

Die Jäger seien dabei reine Dienstleister vor allem für Biolandwirte, sagte hingegen Freydis Burgstaller-Gradenegger, Geschäftsführerin der Kärntner Jägerschaft. Die Abschussquote sei bisher auch nicht annähernd erfüllt. Bis Ende 2016 seien 3.176 der erlaubten 7.300 Aaskrähen erlegt worden, bei den Elstern ein Drittel, bei den Eichelhähern ein Fünftel der erlaubten Abschussquote. Trotzdem könne man die Rabenvögel für eine Weile abschrecken und verjagen.

Saatkrähe mit Nuss

dpa

Raben sind schlau - und schwer zu jagen

Mit ein Grund für die deutlich geringere Abschussquote: Rabe und Co. sind äußerst schlau und schwer zu jagen, erlegt man ein Tier, verschwinden die anderen. „Rabenvögel zu bejagen ist kein einfaches Unterfangen“, sagte Burgstaller-Gradenegger. Trotzdem sei die Jägerschaft bemüht, betroffenen Landwirten zu helfen.

Dass die Population der Rabenvögel steigt, das beweist auch eine Zählung der Jägerschaft. 2010 wurden laut Burgstaller-Gradenegger pro Zählkilometer 14 Rabenvögel gezählt, im Jahr 2016 waren es schon 25. Der Abschuss der Rabenvögel wurde übrigens nicht zum ersten Mal vom Land genehmigt. 2010 wurden 7.000 Tiere erlegt, 2013 waren es 5.000 und 2015 mehr als 4.000.

Die Rabenjagd verursacht Papierberge

Die Rabenjagd bringt den Jägern auch viel zusätzliche Schreibarbeit. „Die Jägerschaft muss ein Bestandsmonitoring, ein Schadensmonitoring und eine Zählung der Rabenvögel durchführen. Jeder einzelne Abschuss muss außerdem gemeldet werden, der Bezirksjägermeister muss eine Abschussliste führen, die Landesregierung hat jederzeit Einsichtsrecht.“

Auf dem Speiseplan der Rabenvögel stehen auch Niederwild, Singvögel und Eier aus Gelegen. Viele Beschwerden über die Rabenvögel kämen deswegen von Singvögelliebhabern, so Burgstaller-Gradenegger.

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