Anklage gegen Uwe Scheuch rechtskräftig

Der Einspruch des ehemaligen freiheitlichen Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreters Uwe Scheuch gegen seine Anklage ist vom OLG Graz abgewiesen worden. Die Anklage lautet auf Amtsmissbrauch und ist damit rechtskräftig.

Dem Ex-Politiker wird Amtsmissbrauch mit einem Schaden von 23.000 Euro vorgeworfen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Scheuch vor, einem Mitarbeiter seines Regierungsbüros die Weisung erteilt zu haben, sechs überhöhte Rechnungen als richtig zu bestätigen. Die den Rechnungen zugrunde liegenden Leistungen wurden laut WKStA nicht oder nur teilweise erbracht.

Anklage: Geld für BZÖ abgeschöpft

Gestellt wurden die Rechnungen von zwei Printmedienunternehmen, die auf Landeskosten angehäuften Guthaben bei diesen Firmen wurden laut Anklage für Scheuchs persönlichen Wahlkampf oder für Ausgaben seiner damaligen Partei BZÖ abgeschöpft.

Aufgetaucht waren die Vorwürfe im August 2015, als ein ehemaliger Mitarbeiter Scheuchs wegen ebendieser Rechnungen vor Gericht gestanden war und seinen früheren Chef schwer belastet hatte - mehr dazu in Untreue: Zeuge belastet Dobernig (kaernten.ORF.at; 5.9.2016). Für Scheuch gilt die Unschuldsvermutung.

Akt wird von Generalprokuratur geprüft

Den Prozess gegen Scheuch wird Richterin Ute Lambauer leiten. Ob er noch heuer beginnen kann, ist offen. Der Akt wurde nämlich von der Generalprokuratur angefordert, dem Anwalt des Bundes. Man prüfe eine grundsätzliche Rechtsfrage anhand des OLG-Beschlusses, sagte Generalprokuratur-Sprecher Friedrich König. Die Prüfung werde „zeitnah“ erfolgen. Die Generalprokuratur wirkt an allen Strafverfahren des Obersten Gerichtshofs mit, dabei vertritt sie „die Interessen des Staates in der Rechtspflege“, wie es in der Strafprozessordnung heißt. So kann die Generalprokuratur „Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes“ erheben.

Der Strafrahmen für Amtsmissbrauch liegt bei fünf Jahren Haft. In der Causa BZÖ-Wahlbroschüre ist das Urteil gegen Scheuch von 22.000 Euro Zusatzgeldstrafe unterdessen nicht rechtskräftig. Er legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein - mehr dazu in Dörfler und Scheuch kämpfen gegen Urteile.