Jeder Jugendliche muss eine Ausbildung machen

Geschätzt 100 junge Kärntner zwischen 14 und 17 besuchen keine Schule und machen keine Ausbildung. Nach dem Ausbildungsgesetz ist das nicht mehr möglich, denn jeder junge Mensch solle eine Ausbildung bekommen.

Für 29 Mädchen und Burschen beginnt heuer in der Lehrlingsschule der KELAG in St. Veit das Berufsleben. Sie werden beispielsweise zu Elektrotechnikern oder Maschinenbautechnikern ausgebildet. Fast jedes Jahr sind auch Mädchen dabei, die sich besonders für technische Berufe interessieren. 117 Lehrlinge gibt es derzeit bei der KELAG, von der Bürokauffrau bis zu Elektrotechnikern. Die Lehrlingsschule vereint Praxis und Theorie, wobei die Lehrlinge von Lehrern der Berufsschule St. Veit in der Lehrlingsschule unterrichtet werden. Auch Lehre mit Matura wird angeboten.

Neben der KELAG Lehrlingsschule zählt auch das Ausbildungszentrum der Firma Flex in Althofen zu den Top-Ausbildungsbetrieben in Kärnten.

Lehrwerkstätten Flex Lehre

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Lehrling bei Flex

Beratung und Coaching für Jugendliche

Trotz einer positiven Lehrstellensituation in Kärnten gebe es laut Arbeitsmarktservice schätzungsweise 100 Jugendliche, die nach der Pflichtschule keine Lehre beginnen oder eine weiterführende Schule besuchen. Nun ist aber eine Ausbildung bis zum 18. Geburtstag Pflicht, so AMS-Landesgeschäftsführer Franz Zewell. Das Ausbildungspflichtgesetz richtet sich an alle zwischen 14 und 17, die länger als vier Monate außerhalb jeglicher Ausbildung seien. Das seien vor allem Schulabbrecher, die erfasst und beraten werden sollen, um eine Schule weiterzumachen oder eine Lehre zu beginnen, so Zewell.

Lehrwerkstätten Flex Lehre

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Lehrwerkstätte KELAG

Statistische Erfassung von Betroffenen

Unterstützung erfahren die Jugendlichen durch Koordinierungsstellen, Jugendcoaching wie bei der Produktionsschule Villach oder über das AMS. Genaue Zahlen zu bekommen, sei schwierig, denn das System sei so eingerichtet worden, dass der Landesschulrat der Statistik Austria die betroffenen Jugendlichen meldet. Wenn sie länger als vier Monate keine Schule oder Ausbildung machen, werden sie einer Koordinationsstelle übergeben, die Erstgespräche und Beratungen durchführt. Das AMS trete dann auf den Plan und helfe mit Berufsorientierung und auch Vermittlung zu einer Lehrstelle, so Zewell.

Strafen, falls der Ausbildungspflicht nicht nachkommen wird, gebe es nur im Extremfall. Denn das eigentliche Ziel sei es, allen Jugendlichen eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Qualifikation zu ermöglichen. Denn nur so könne ein positiver Start in das Berufsleben gewährleistet werden. Außerdem treffen Strafen in erster Linie die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und nicht die Jugendlichen.

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