Verhetzung auf Facebook: Schuldspruch

Ein 33 Jahre alter Klagenfurter ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung und gefährlicher Drohung zu einer Geldstrafe und bedingter Haft verurteilt worden. Er soll auf Facebook ein Foto mit dem Wort ‚Rassenschändung‘ kommentiert haben.

Der 33 Jahre alte gebürtige Klagenfurter, der aus Linz zur Verhandlung anreiste, musste sich bereits wegen Vergewaltigung, gefährliche Drohung und Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. Bei dem Prozess am Mittwoch ging es um Verhetzung im Internet. Er hatte auf Facebook, in einer geschlossenen Gruppe, ein Foto eines sich küssenden Paares - ein dunkelhäutiger Mann und eine blonde Frau - mit dem Wort ‚Rassenschändung‘ kommentiert.

Auf die Frage von Richter Manfred Herrnhofer, warum er das gemacht habe, sagte der Mann, er habe sich selbst immer über Schwarzafrikaner geärgert, die ihm im Klagenfurter Stadtteil St. Ruptrecht entgegenkamen. Er gab zu, einen Fehler gemacht zu haben. Der Kommentar hätte lustig sein sollen. Immerhin hatten es auch elf andere Nutzer auf Facebook für gut befunden und mit einem „Like“ bedacht. Ein reumütiges Geständnis gab es aber nicht, daher lautete das Urteil 2.000 Euro Geldstrafe und sechs Monate bedingte Haft.

Gefährliche Drohung: Richter glaubte Zeugin nicht

Einen Freispruch im Zweifel für den Anbgeklagten gab es dann in einem weiteren Verhandlungspunkt: Der Mann soll gedroht haben, unter anderem seiner Ex-Freundin etwas anzutun. Das bestritt der Angeklagte bis zum Schluss. Die Ex-Freundin sagte zwar auch aus, aber die Vorwürfe seien ihm nicht glaubhaft erschienen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Die Frau, die dem Drogenmilieu zuzurechnen sei, sei bereits einmal wegen falscher Zeugenaussage verurteilt worden. Aufgrund seiner bisherigen Vorstrafen wurde dem 33-Jährigen ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt und er muss ein Anti-Aggressionstraining absolvieren.

Erst Ende Juni wurde am Klagenfurter Landesgericht ein 46 Jahre alter Arbeiter aus dem Bezirk St. Veit an der Glan wegen Verhetzung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 4.500 Euro verurteilt. Als Administrator einer Facebook-Gruppe verabsäumte er es, ausländerfeindliche Kommentare zu löschen - mehr dazu in Geldstrafe für Facebook-Administrator.