Anwalt zu Haftstrafe verurteilt

Ein 59 Jahre alter, ehemaliger Anwalt, ist am Landesgericht Klagenfurt zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, 280.000 Euro veruntreut zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Es tut mir sehr leid, ich habe nie gewollt, dass es so weit kommt“, sagte der Angeklagte, der sich gleich zu Beginn des Prozesses schuldig bekannte. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Als Anwalt habe der Angeklagte im Zeitraum von 2013 bis 2016 Gelder von Mandanten veruntreut und für sich selbst verwendet. Insgesamt sollen es 280.000 Euro gewesen sein. Besonders verwerflich sei es, so Staatsanwalt Markus Kitz, dass der Mann auch die Gelder von zwei besachwalteten Personen missbräuchlich verwendet habe.

Geld nicht verprasst, sondern in Kanzlei gesteckt

Der Angeklagte selbst befindet sich seit Mai 2016 in Pension wegen Berufsunfähigkeit. Er sei in Privatkonkurs und habe Schulden von 450.000 Euro, gab der Mann vor Gericht an. Wofür er die veruntreuten Gelder denn verwendet habe, wollte der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Matthias Polak vom Angeklagten wissen. Er habe das Geld nicht verprasst oder in teure Autos investiert, sondern in seine Kanzlei gesteckt, antwortete der er. Er sei davon ausgegangen, dass er das Geld wieder zurückzahlen könne.

Das Urteil für den 59-Jährigen lautete auf 18 Monat Haft, davon sechs Monate unbedingt. Mildernd wertete der Schöffensenat das umfassende Geständnis. Erschwerend wurden die mehrfache Geldnahme und der Missbrauch des besonderen Vertrauensverhältnisses gewertet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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