Neues Wohnbaugesetz soll Mieter entlasten

Die Kärntner Wohnbauförderung soll auf neue Beine gestellt und der Bevölkerungsentwicklung angepasst werden. Ein neues Gesetz soll Entlastung für Mieter bringen und Mietzinssprünge, etwa durch Sanierungen, verhindern.

Gerade erst kritisierte der Landesrechnungshof die Wohnbauförderung in Kärnten massiv. Nicht nur wegen des Nachlasses von 25 Prozent bei der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens, der das Land Millionen kostet. Kritik übten die Prüfer auch am Gesetz selbst, weil es unübersichtlich und für Nicht-Juristen in weiten Teilen nicht zu verstehen sei - mehr dazu in Rechnungshof kritisiert Wohnbauförderung.

Neues Gesetz statt neuerlicher Novelle

Daher habe man sich gegen eine elfte Novelle des derzeit geltenden und für ein komplett neues Gesetz entschieden, sagte Wohnbaureferentin Gaby Schaunig (SPÖ). Das neue Gesetz solle den modernen Anforderungen an ein Wohnbauförderungsgesetz Rechnung tragen. Es sehe verstärkte Förderungen in der Sanierung vor und gleichbleibende Mieten, damit Mietzinssprünge die man jetzt habe, ausgeglichen werden. Es solle auch demographischen Veränderungen und Anforderungen in der Bauweise Rechnung tragen.

Keine Mieterhöhungen durch Sanierung mehr

Eine der größten Belastungen für die Mieter sind derzeit ja die Mieterhöhungen, die nach 20 Jahren fällig werden. Die soll es im neuen Gesetz nicht mehr geben, so Schaunig: „Das neue Gesetz soll eine gleichmäßige Miete über die gesamte Mietdauer vorsehen, so dass ich, wenn ich einziehe, genau weiß, was mich über den gesamten Zeitraum erwartet.“ Man möchte das derzeitige System derart umdrehen, dass in den Jahren, in denen die Sanierungskosten anfallen (Ab dem 21. Jahr, Anm.) die Finanzierungsmiete leicht nach unten gehe und die Gesamtbelastung für den Mieter gleich bleibe.

Dadurch werden voraussichtlich weniger Menschen auf Wohnbeihilfe angewiesen sein, sagte Schaunig. Ein Schwerpunkt bei der Wohnbauförderung neu soll auch die Sanierung bestehender Wohnungen sein, durch Einbau von Balkonen, Aufzügen oder durch Modernisierung der Sanitäranlagen. Gefördert werden sollen auch neue Wohnkonzepte, vor allem im städtischen Bereich, Stichwort: Betreubares Wohnen, aber auch Betreuungsleistungen innerhalb einer Wohnanlage, etwa zwischen jungen Familien und alleinstehenden Senioren. Der vorliegende Entwurf muss jetzt mit den anderen Parteien abgestimmt werden, im Idealfall soll das neue Wohnbauförderungsgesetz Mitte 2017 in Kraft treten, sagte Schaunig.

Team Kärnten: Unsozial

Landesrat Gerhard Köfer und LAbg Isabella Theuermann (Team Kärnten) sagten in einer Aussendung, Kärnten brauche dringend ein neues Wohnbauförderungsgesetz, das vor allem sozial schwache Mieter entlaste und die überbordende Bürokratie abbaue. Im Gesetz müsse noch eine Ungerechtigkeit aufgeräumt werden. Durch die aktuell noch bestehende Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung gebe es derzeit quasi eine zusätzliche Förderung durch einen Nachlass von 25 Prozent. Das bedeute, dass nur der, der es sich leisten könne begünstigt zurückzahlen kann.