HCB: Doch keine 150-Millionen-Euro-Klage

Der Wiener Anwalt Wolfgang List präsentiert in der Causa HCB den Medien alle paar Wochen neue Prüfungsergebnisse, mit denen er die Republik Österreich auf 150 Millionen Euro Schadenersatz klagen wollte. Dieser Plan wurde mittlerweile verworfen.

Auf 150 Millionen Euro schätzte der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang List vor ein paar Monaten noch die Klagssumme gegen die Republik. Mittlerweile sei man von der Idee einer Großklage abgekommen. Das Prozessrisiko sei einfach zu hoch, sagte List. Es sollen im Gegenzug viele kleine Klagen eingebracht werden - mehr dazu in HCB: Anwalt will auf 150 Mio. Euro klagen.

Laut List werden in den nächsten zehn Tagen zwei kleinere Klagen eingebracht. In Folge werde es immer weitere Klagen geben. „Wir gehen Schritt für Schritt vor, um das Risiko zu streuen und nicht auf einen Richter ein Riesending festzulegen - wegen der Finanzierbarkeit und der Flexibilität.“

Schäden laut List schwer absehbar

Es sei nicht bekannt, mit welchen Schäden langfristig zu rechnen sei, was für den Schadenersatzanspruch entscheidend sei, so List: „Wir sehen stark die Waldschäden, die feststellbar sind. Wir sehen auch sehr stark die Entwertung der landwirtschaftlichen Böden und die Einschränkungen für die Landwirtschaft selbst. Für all das kann man Schäden festhalten. Im medizinischen Bereich tun wir uns sehr schwer.“

Experte: Zu viel giftige Bypass-Asche

In der Pressekonferenz am Montag präsentierte Kurt Scheidl, Zivilingenieur für technische Chemie, Detailergebnisse zu Bodenproben aus Forststraßen. Laut List soll zu viel giftige Bypass-Asche aus der Zementproduktion eingebracht worden sein - mehr dazu in Görtschitztal: Anzeige wegen Asche.

List-PK zu HCB-Bodenproben

ORF/Bernd Radler

Kurt Scheidl bei der Präsentation des Zahlenmaterials

Für die Einbringung des besagten Materials habe es von der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan keinen Feststellungsbescheid gegeben, versicherte der Chemiker, nach einem Gespräch mit einem Landesbeamten: „Ist es wirklich richtig, dass so ein Giftmaterial mit Feststellungsbescheid für Nichtabfall erklärt wird? Die Auskunft war: ‚Wir haben das nie gemacht. Das werden wir auch nie machen. Das geht nicht. Das ist undenkbar. Das gibt es in ganz Europa nicht.‘“

Zivilingenieur Kurt Scheidl fand in seinen Untersuchungen hohe Grenzwertüberschreitungen, wie er sagte. Vor allem die Chrom-6-Werte, die um ein Fünffaches über den zulässigen Grenzwerten liegen, hätten ihn „schockiert“.

Kreiner: Sachverständige mit Prüfung beauftragt

HCB-Koordinator Albert Kreiner vom Land Kärnten entgegnete der Kritik des offenbar fehlenden Feststellungsbescheides, dass sowohl die BH St. Veit als auch das Umweltministerium die Einbringung von Bypass-Asche genehmigt hätten.

Die Untersuchungsberichte würden noch nicht vorliegen. Anhand der gegenwärtig zur Verfügung stehenden Informationen habe das Land sofort Sachverständige beauftragt, die prüfen sollen, ob die Vorgaben, die in den Bescheiden getätigt wurden, eingehalten wurden. Das Land ist indes mit der Aufarbeitung des Umweltskandals beschäftigt. Die Giftmülldeponie in Brückl soll Ende dieser Woche luftdicht verschlossen werden.

W&P: Bypass-Staub „nicht gefährlich“

Das Zementwerk W&P weist den neuerlichen Vorwurf Lists auf das Schärfste zurück, wie es in einer Aussendung hieß. Bypass-Staub sei kein gefährlicher Abfall. Dafür gebe es Bescheide, sagte Geschäftsführer Wolfgang Mayr-Knoch. Die Klärung des Sachverhalts obliege nun der Staatsanwaltschaft. Die Untersuchungen laufen.

Das Unternehmen verwies darauf, dass der Bypass-Staub bei w&p nicht nur als sogenannter Zumahlstoff weiterverarbeitet werde, sondern auch als Bindemittel für die Herstellung von Magerbeton für die Füllung aufgelassener Bergwerksstollen oder die Befestigung von Straßen diene.

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