Auer-Welsbach aus Haft entlassen

Der wegen schweren Betrugs verurteilte Kärntner Finanzjongleur Wolfgang Auer-Welsbach ist am Freitag nach sechs Jahren vorzeitig aus der Haft in Graz-Karlau entlassen worden. Laut dem Nachrichtenmagazin „profil“ wird die Reststrafe von über zwei Jahren auf Probezeit nachgesehen.

Anstaltsdirektor Josef Mock bestätigte gegenüber „profil“ die Enthaftung. Auer-Welsbach war im Gefolge der AvW-Pleite wegen Betrugs, Untreue, Bilanz- und Beweismittelfälschung und eines Finanzvergehens 2011 zu insgesamt acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Von seiner Haft verbüßte Auer-Welsbach nach Auskunft des Landesgerichts Graz mittlerweile sechs Jahre und zwei Monate. Der Rest wurde ihm auf eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen.

Der prominente Häftling hatte bereits im vergangenen Jahr einen Antrag auf eine Fußfessel gestellt, war damit aber nicht durchgekommen. Über die vorzeitige Entlassung musste dann das das Oberlandesgericht (OLG) Graz entscheiden - mehr dazu in Vorzeitige Haftentlassung für Auer-Welsbach? (kaernten.ORF.at, 24.2.2016).

Bei Freigang betrunken am Steuer erwischt

Eine frühzeitige Entlassung nach zwei Dritteln der Haft ist bei Häftlingen, die erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßen, nicht selten. Auer-Welsbach hatte sich während seiner Jahre im Gefängnis in Graz-Karlau allerdings zwei Mal einen Fehltritt erlaubt. Beide Male war er bei einem Freigang betrunken am Steuer erwischt worden, zuletzt im Jänner 2015 in St. Veit, damals wurde ihm der gelockerte Vollzug aberkannt - mehr dazu in Haftfreigang: Auer-Welsbach als Alkolenker erwischt.

Tausende geschädigte Anleger

Die AvW-Gruppe war 2008 zusammengebrochen, rund 12.500 Anleger waren betroffen und kämpfen teils immer noch um Entschädigung. Sie meldeten 940 Mio. Euro an Forderungen an. Auer-Welsbach hatte Genussscheine als Sparprodukt verkauft, mit besseren Zinsen als bei einem Sparbuch bei hundertprozentiger Kapitalgarantie. 20 Jahre lang betrieb er dieses Modell mit Genussscheinen, die keinen Gegenwert hatten.

Seit Jahren sind Schadenersatzprozesse anhängig, unter anderem gegen die Republik. Eigentlich müsste die Anleger-Entschädigungsgesellschaft zahlen, doch die AvW sieht sich dazu außer Stande, für den Schaden müssen deswegen die Steuerzahler aufkommen.

Selbstanzeige nach Steuerbetrug

Auer-Welsbach selbst hatte im April 2010 Selbstanzeige erstattet, weil er Einkommen von Liechtensteinischen Stiftungen in Österreich nicht versteuert hatte, und war in U-Haft genommen worden. Er wurde am 31. November 2011 von einem Schöffensenat am Klagenfurter Landesgericht wegen schweren Betrugs, Untreue und Bilanzfälschung zu acht Jahren Haft und Schadensersatzzahlungen verurteilt. 2012 wurde er auch wegen eines Finanzvergehens schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 300.000 Euro und bei Nichteinbringung zu einer Ersatzhaftstrafe von 270 Tagen verurteilt.

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