Haftfreigang: Auer-Welsbach als Alkolenker erwischt

Der wegen Betruges verurteilte Wolfgang Auer-Welsbach ist Sonntagabend während eines Haftfreigangs in Kärnten von der Polizei betrunken am Steuer seines Autos erwischt worden. Der gelockerte Vollzug wurde Auer-Welsbach damit - zum bereits zweiten Mal - aberkannt und ist nun nicht mehr möglich.

Im Jänner 2011 wurde Auer-Welsbach wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, Untreue und Bilanzfälschung mit einem Schaden in der Höhe von rund 400 Mio. Euro zu acht Jahren Haft und Schadensersatzzahlungen verurteilt. Sonntagabend stoppten Polizisten im Bezirk St. Veit einen Autofahrer zur Kontrolle - wie sich herausstellte, war der betrunkene Lenker ein Haftfreigänger: der 59-jährige Auer-Welsbach.

Den Führerschein ist Auer-Welsbach nun los, auch sein Haftfreigang endete abrupt - und zwar in der Justizanstalt Klagenfurt. Seine Haft verbüßt Auer-Welsbach eigentlich in der Justizanstalt Graz-Karlau. Dorthin wird der 59-Jährige nun auch wieder überstellt. Josef Mock, der Leiter der Strafanstalt Graz-Karlau, sagte gegenüber dem ORF Kärnten: „Im Rahmen der Resozialisierung ist es auch notwendig, den Insassen zu vertrauen. Wenn sich jemand einsichtig zeigt, wird eine zweite Chance gewährt. Aber dieses Vertrauen hat er jedoch zu unserem Bedauern missbraucht.“

Haftfreigänge für Auer-Welsbach vorbei

Der gelockerte Vollzug ist für Auer-Welsbach nach dem Vorfall beendet, bestätigte Mock. Auf jeden Fall wird es ein internes Ordnungsstrafverfahren geben. Die Palette der Maßnahmen reicht hier von einer Geldbuße und Entzug von Begünstigungen bis zu vier Wochen Hausarrest, also Einzelhaft.

Offiziell dauert Auer-Welsbachs Haftstrafe bis 2019, eine Chance auf vorzeitige Entlassung hat er ab 2016. Die Entscheidung über eine vorzeitige Entlassung dürfte dieser Zwischenfall nicht positiv beeinflussen. Mock dazu: „Natürlich wird auch dieser Vorfall - wie alle anderen - dokumentiert werden. Und er wird auch bei einer Entscheidung, die das Vollzugsgericht in Bezug auf die bedingte Entlassung betrifft, mitbewertet.“

Gelockerter Vollzug zum zweiten Mal aberkannt

Der gelockerte Vollzug wird Auer-Welsbach allerdings nicht zum ersten Mal aberkannt. Bereits im Juni verlor er nach „Auffälligkeiten“ das Privileg des gelockerten Vollzugs. Damals bestand der Verdacht der „Berauschung“, der allerdings nicht bestätigt wurde - mehr dazu in „Auffälligkeit“: Gelockerter Vollzug aberkannt. Auch wurde Auer-Welsbach als „wenig kooperativ und renitent“ beschrieben.

Der AvW-Konzern des Unternehmers brach 2008 zusammen, rund 12.500 Wertpapieranleger waren betroffen. Die Geschädigten haben 940 Mio. Euro an Forderungen angemeldet. Auer-Welsbach hatte im April 2010 Selbstanzeige erstattet, weil er Einkommen von Stiftungen in Liechtenstein in Österreich nicht versteuert hatte und war dann in U-Haft genommen worden.

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