Hypo-Zivilprozess: Pause bis September

Im Hypo-Zivilprozess hat der Richter „aufgrund der Vorgehensweise der klagenden Partei“ alle Termine bis Herbst abgesagt. Der Anwalt der Hypo als Klägerin wollte den geplanten Zeugen Gert Xander mit neuen, dem Gericht noch nicht vorliegenden Dokumenten konfrontieren.

Richter Thomas Liensberger hatte am Mittwoch in Klagenfurt die Vorlage des „Konvoluts“ durch Hypo-Anwalt Alexander Klauser vorerst abgelehnt. Für Klauser stellte die Menge von 1.154 Dokumenten jedoch keineswegs ein „Konvolut“ dar, und er bestand auf den Unterlagen zum Beweis der „systematischen Misswirtschaft und des mangelnden Risikomanagements“.

Im zweiten Anlauf teilte der Richter den Anwesenden mit, dass es dem Gericht nicht möglich sei, kurzfristig 1.154 Urkunden zu sichten und sich auf die Zeugeneinvernahme vorzubereiten. Daher trug er den Hypo-Vertretern auf, binnen 14 Tagen allfällige Urkunden dem Gericht und den Beklagtenvertretern vorzulegen. Weiters sagte Liensberger: „Das Gericht stellt auch fest, dass für die heute erörterten Fragen Verhandlungskosten von 260.000 Euro entstanden sind.“

Prozessführung „unzumutbar“

Die Anwälte der Beklagten hatten sich gegen die Zulassung der Akten ausgesprochen oder eine Vertagung gefordert und das Verhalten der Hypo-Anwälte massiv kritisiert. „Die Form der Prozessführung durch die klagende Partei ist sowohl für das Gericht als auch für die Beklagten unzumutbar“, sagte dazu Anwalt Malte Berlin als Vertreter seines Bruders Tilo Berlin. Die Klage sei bereits vor zwei Jahren eingebracht worden, es wäre der rechtlichen Vertretung der Hypo zumutbar gewesen, bei Einbringung der Klage die Beweismittel so vorzulegen, dass man sich jetzt nicht zwei Jahre später „von Verhandlung zu Verhandlung weiterhanteln“ müsse.

Für die Beklagten sei der Klagsgrund aufgrund ständig neu vorgelegter Unterlagen und Formulierungen nicht mehr nachvollziehbar. „Dadurch entstehen immense Kosten, mit denen offenbar die Beklagten unter Druck gesetzt werden sollen“, erklärte Berlin und beantragte, das Verfahren ruhen zu lassen und dann weiterzuführen, wenn „die Klägerin Hausaufgaben gemacht hat“ und die Anwälte der Beklagten ausreichend Zeit gehabt hätten, die Dokumente zu studieren.

Prozesskosten werden zum Thema

Die Anwälte der Beklagten beantragten darüber hinaus Kostenseparation. Ihre Mandanten seien - unabhängig davon, wie dieses Verfahren ausgehe - nicht bereit, für die Kosten dieser von ihnen nicht verschuldeten Verzögerung aufzukommen, erklärten sie. So will die Vertretung der Kärntner Landesholding dafür eine Rechnung in der Höhe von rund 50.000 Euro stellen, kündigte deren Anwalt an.

Für die Bank Burgenland sowie die ebenfalls Beklagten Othmar Ederer und Siegfried Grigg sollen die Kosten rund 55.000 Euro ausmachen. Hypo-Anwalt Klauser forderte seinerseits die Bezahlung des Prozesstages durch die Beklagten, weil die Verzögerung seiner Meinung nach deren Schuld gewesen sei. Sie hätten die Urkunden ja zulassen können. Die mündliche Streitverhandlung soll am 1. September fortgesetzt werden.

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