Wahlkampf: FPK startet am 13. Jänner

Der Wahlkampfauftakt der FPK wird am 13. Jänner stattfinden, kündigte am Donnerstag FPK-Chef Kurt Scheuch an. Der Wahlkampf dürfte unter dem Motto „Kärntner zuerst“ stehen. Scheuch kündigte an, auch nach der Landtagswahl Landeshauptmann-Stellvertreter bleiben zu wollen.

Irgendwann im Dezember sollen die regelmäßigen Auszüge der FPK aus dem Landtag ein Ende haben. Dann werde die Partei einer vorzeitigen Auflösung des Landtags zustimmen, so Scheuch. Die Landesregierung werde anschließend den 3. März als Neuwahltermin beschließen.

Offiziell in den Wahlkampf starten werde die FPK am 13. Jänner. An diesem Tag wurde eine Messehalle in Klagenfurt für den Auftakt reserviert. Arbeit, Familie, Sicherheit - das sollen Schwerpunkte sein, sagt Scheuch: „Kärnten soll sich vom restlichen Österreich und Europa ein wenig abheben – nämlich in dem es mehr auf seine Bürger schaut. ‚Kärntner zuerst‘, dazu bekenne ich mich ganz klar.“ Dabei gebe es mehrere Möglichkeiten, die man derzeit prüfen lasse. Ob es um neue Förderungen oder Auszahlungsaktionen gehen wird, ließ Scheuch noch offen.

Scheuch will im Amt bleiben

Scheuch zog am Donnerstag auch Bilanz über 100 Tage als Landeshauptmann-Stellvertreter - im Spiegelsaal der Landesregierung vor einer extra angefertigten Plakatwand und neben Werbefotos, die Scheuch in seinen Referatsgebieten zeigen. Er selbst sei bereit im Amt zu bleiben, sagte Scheuch. Er wolle nur sein Zeitmanagement zugunsten der Familie ändern. Von den vergangenen 100 Tagen habe er sich nämlich nur drei freigenommen.

Gesetz für weniger Wahlplakate tritt in Kraft

Das von ÖVP, SPÖ und Grünen beschlossene Plakatverbot für den kommenden Wahlkampf tritt mit 1. Dezember in Kraft, kündigte am Donnerstag SPÖ-Chef Peter Kaiser an: „Nachdem die nötige Änderung des Ortsbildpflege- und Naturschutzgesetzes im Landesgesetzblatt kundgemacht wurde, tritt diese mit 1. Dezember in Kraft.“

Demnach haben die Gemeinden mit Verordnung zu bestimmen, ob und wo „zum Schutz des erhaltenswerten Ortsbildes oder im Interesse der Schaffung eines erhaltenswerten Ortsbildes, das Aufstellen von nicht ortsfesten Plakatständern zulässig ist.“ Außerhalb von Ortschaften ist das Aufstellen von Plakatständern laut Naturschutzgesetz überhaupt verboten.

Darmann: Landtagswahl wird anfechtbar

FPK-Klubobmann Gernot Darmann räumte in einer Aussendung ein, dass der Wahlkampf natürlich für alle Parteien unter dem Credo der „Sparsamkeit“ zu stehen habe. Dies habe die „Linke Einheitspartei“ jedoch bereits dadurch, dass sie die Novellierung zum Ortsbildpflegegesetz und zum Naturschutzgesetz beschlossen hat, konterkariert. „Durch die Möglichkeit, die Landtagswahl anzufechten, habe die ‚LEP‘ das Risiko, Kosten für zwei Wahlgänge durch den Steuerzahler finanzieren zu lassen, in Kauf genommen.“

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