Nach Schuldsprüchen: OGH am Zug

Die Urteile im Birnbacher-Prozess sind nicht rechtskräftig, nun ist der Oberste Gerichtshof am Zug: Er entscheidet, wie es rechtlich weitergeht.

Der Oberste Gerichtshof muss über die Berufungen und Nichtigkeitsbeschwerden entscheiden und hat dabei zwei Möglichkeiten: Er kann einen Gerichtstag anberaumen und selbst entscheiden, sagt der Sprecher des Landesgerichtes Klagenfurt Christian Liebhauser Karl: „Der Oberste Gerichtshof hat die Möglichkeit, siehe Bawag-Prozess, auch in der Sache selbst, sowohl die Schuldfrage zu entscheiden als auch das Strafmaß zu beurteilen.“ Die zweite Möglichkeit: Der OGH kann die Berufungen der Verteidiger verwerfen, dann entscheidet das Oberlandesgericht Graz.

Beide Varianten möglich

Welche Variante nun die wahrscheinlichere ist, will Liebhauser-Karl nicht kommentieren. „In diesem Verfahren hat es schon so viel außergewöhnliche Wendungen gegeben, dass eine Einschätzung meinerseits unseriös wäre“.

Nach der Zustellung der Urteile haben die Verteidiger die Möglichkeit ihre Berufungen schriftlich einzubringen. Dann gibt es dazu Gegenäußerungen. Danach kommt der Akt zur Generalprokuratur und schließlich zum Obersten Gerichtshof.

Endgültige Entscheidung kann noch Monate dauern

Eine endgültige Entscheidung im Untreue Prozess um das Millionenhonorar für Birnbacher wird auf jeden Fall noch Monate auf sich warten lassen.

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