Kelag-Verkauf: Verfassungsdienst nicht zuständig

Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes sollte in der Sache des Verkaufs der Kelag-Anteile des Landes prüfen, ob der Landtag mit dem Verkauf befasst werden solle. Doch der Verfassungsdienst fühlt sich nicht zuständig.

Für die Gegner des Kelag-Anteilverkaufs wird die Zeit knapp. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, der von SPÖ, ÖVP und Grünen in Kärnten eingeschaltet wurde, teilte am Montag in nur wenigen Zeilen mit, dass man für Fragen zur Kärntner Landesverfassung nicht zuständig sei.

Muss Landtag gefragt werden, oder nicht?

Es geht um die Frage, ob es rechtlich möglich sei, Landesvermögen zu veräußern, ohne dabei den Landtag einzubinden. Finanzlandesrat Harald Dobernig (FPK) ließ sich den Verkauf mit einem Mehrheitsbeschluss in der Landesregierung absegnen. Mit einem Rechtsgutachten des Innsbrucker Universitätsprofessors Karl Weber sieht er sich auf der sicheren Seite.

Weber kommt darin zu dem Schluss, dass eine Zustimmung des Landtags nicht in Betracht komme, weil es sich bei dem Aktienverkauf durch die Privatisierung rechtlich gesehen nicht um Landesvermögen handle. Mit dem Verkauf sollen Landessschulden abgebaut werden, argumentieren die Freiheitlichen. Der Erlös würde fast 100 Millionen Euro in die Landeskassen bringen.

Schuldenzahlen mit Nicht-Landesgeld?

Eine Frage bleibt allerdings offen: Wenn es sich bei den Kelag-Anteilen offenbar gar nicht um Landesvermögen handelt, wieso kann kann es dann zum Abbau von Landesschulden verwendet werden? Der Landtag wird am Donnerstag noch einmal über den Verkauf der Kelag-Anteile diskutieren. SPÖ und ÖVP und Grüne kündigten bereits an, dagegen zu stimmen. Verhindern können sie das Geschäft aber voraussichtlich nicht mehr.

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