Scheuch: Bin nicht schuldig

Im Prozess wegen der „Part of the game“-Affäre wird sich Uwe Scheuch (FPK) weiter nicht schuldig bekennen, so sein Anwalt Dieter Böhmdorfer im Eröffnungsplädoyer am Montag am Landesgericht Klagenfurt. Das erste Urteil - 18 Monate teilbedingte Haft - wurde aufgehoben.

Um 9.00 Uhr begann - mit dem erwarteten Publikums- und Medienandrang - der Prozess gegen Scheuch am Klagenfurter Landesgericht. Wie schon beim ersten Prozess fanden sich etliche führende FPK-Politiker im Gerichtssaal ein - unter ihnen Landesrat Christian Ragger und einige Landtagsabgeordnete.

Scheuch Prozess Part of the game Landesgericht Klagenfurt

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Bis auf den letzten Platz war der Schwurgerichtssaal voll. Rund ein gutes Dutzend Foto- und Fernsehjournalisten belagerten bis Prozessbeginn den Richtertisch.

Scheuch Prozess Part of the game Landesgericht Klagenfurt

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Um 8.57 Uhr traf Scheuch mit versteinerter Miene im Gerichtssaal ein.

Scheuch-Anwalt räumt mit Spekulationen auf

Die Verteidigungslinie entspricht im Wesentlichen jener des ersten Prozessdurchlaufs. Damit räumte Böhmdorfer mit allen Spekulationen auf, wonach sich Scheuch in der Neuauflage seines Korruptionsprozesses geständig verantworten könnte, um einer unbedingten Haftstrafe zu entgehen. Die Staatsanwaltschaft forderte erneut die Verurteilung Scheuchs.

Gespräch mitgeschnitten

Die Anklage wirft FPK-Obmann Uwe Scheuch das Verbrechen der Geschenkannahme durch Amtsträger vor. In einem heimlich im Juni 2009 auf Tonband aufgezeichneten Gespräch soll Scheuch das Beschaffen der Staatsbürgerschaft für einen Russen in Aussicht gestellt haben. Wörtlich hatte er das als „Part of the game“ bezeichnet, wenn es im Gegenzug Geld für die Parteikasse - damals noch des BZÖ - gebe. Zum Geschäft selbst kam es nie, allein das Fordern eines Vorteils wäre aber schon strafbar.

Bisher beteuerte Scheuch stets seine Unschuld. Es habe kein konkretes Geschäft gegeben, keinen russischen Investor und für ihn auch keinerlei Möglichkeit, in Staatsbürgerschaftsverfahren einzugreifen.

„Es war nicht so, dass Geld für eine Staatsbürgerschaft gefordert wurde“, sagte Böhmdorfer. „Es ist in Österreich so: Wenn jemand kulturelle Verdienste hat, kann er dafür die Staatsbürgerschaft verliehen bekommen.“ Dafür habe sein Mandant „nicht einmal eine abstrakte Kompetenz“. „Das Wort Förderung kommt in dem Gespräch nicht vor. Es ist dort in unbestimmtester Weise von irgendetwas gesprochen worden“, so der Verteidiger.

Anwalt Dieter Böhmdorfer begrüßen Richterin Michaela Sanin

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An Richterin Michaela Sanin ging der Appell der Verteidigung, das politische Element vom rechtlichen Aspekt zu trennen

StA weitete Strafantrag aus

Korruptionsstaatsanwalt Eberhard Pieber weitete den Strafantrag aus. Aufgenommen wurde, dass Scheuch in dem Tonbandmitschnitt eine öffentliche Förderung bei einer Investition in Aussicht stellte, für die er sich ebenfalls in der Landesregierung einsetzen wollte. Der Ankläger stellte klar: „Ein Amtsgeschäft ist auch folgendes: für seine parteiliche Stellungnahme in einer Sitzung der Landesregierung sowie seine parteiliche Stellungnahme im Bericht der Landesregierung eine Spende zu verlangen.“

Scheuch Prozess Part of the game Landesgericht Klagenfurt

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Scheuch: „Abstraktes, theoretisches Gespräch“

Scheuch zeigte sich bemüht, seine auf Tonband aufgezeichneten Aussagen aus einem Zusammenhang mit dem Strafrecht zu rücken. „Es war ein abstraktes, theoretisches Gespräch“, sagte der Politiker. In diesem habe er das Prozedere zur Verleihung von Staatsbürgerschaften ganz allgemein erklärt.

Investor wollte Fußballverein mit 500.000 sponsern

Außerdem sei es um die Rettung des - inzwischen längst insolventen - Fußballvereins SK Austria Kärnten gegangen. Sein Gesprächspartner habe eine Spende von 500.000 Euro für den Verein durch seinen Investor in Aussicht gestellt. Daraufhin habe sich Scheuch auch eine Spende für die Partei „gewünscht“. „Es wäre als Parteiobmann schon fast grob fahrlässig, wenn man bei so jemandem, der dem Fußballverein 500.000 Euro gibt, nicht auch Geld für die Partei ins Spiel bringt“, so der Angeklagte zu Richterin Michaela Sanin.

„Ich sagte, dass ich mir wünschen würde, dass, wenn jemand den Fußballverein mit 500.000 unterstützt, er auch die Partei mit 500.000 unterstützen könnte. Das ist meine Aufgabe als Parteiobmann, dass, wenn Leute zu mir kommen, mir das anzuhören. Oft kommen die Leute auch mit obskuren Ideen“, erklärte Scheuch der Richterin die Situation aus dem Tonbandprotokoll. Ernst genommen habe er den Mann, mit dem er das Gespräch führte, aber nicht.

Scheuch habe nicht daran geglaubt, dass es überhaupt einen konkreten Investor gebe. Später in der Einvernahme sagte der Angeklagte dann, die „fünf bis zehn Prozent“ vom Tonband hätten sich auf diese 500.000 Euro Spende an den Fußballverein bezogen - nach Scheuchs Rechnung ergäbe das eine Parteispende von 20.000 bis 30.000 Euro. Trotz der vielen recht konkreten Zahlen betonte Scheuch, dass das Gespräch rein theoretisch und abstrakt gewesen sei.

Richterin Michaela Sanin

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Die Verhandlungsführung durch Einzelrichterin Michaela Sanin war am Montag straff, aber ruhig

Tonband wurde vorgespielt

Als erster Zeuge war für den späten Vormittag der Gesprächspartner Scheuchs geladen, der das Tonband angefertigt hatte. Im Anschluss wurde das Tonband vorgespielt. Scheuchs Verteidiger kündigte außerdem einen Zeugen, einen Rechtsanwalt, an, der beweisen soll, dass das Tonband nur angefertigt wurde, um es „medial zu verwerten“ bzw. Geld damit zu machen. - mehr dazu in kaernten.ORF.at; 25.6.12

„In Verteidigungsrechten beschränkt“

Das Urteil in erster Instanz hatte zu heftigen Attacken der Freiheitlichen auf den Richter und die Justiz im Allgemeinen geführt. Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hob das Urteil im April wegen eines Verstoßes gegen das „Überraschungsverbot“ auf. Begründung: Der Tatvorwurf sei erweitert, Scheuch das aber nicht „ausdrücklich“ zur Kenntnis gebracht worden. Somit sei er in seinen Verteidigungsrechten beschränkt worden.

Scheuch mit Anwalt nach Urteilsverkündung

ORF Kärnten

Uwe Scheuch und Anwalt Dieter Böhmdorfer nach der Urteilsverkündung

Urteil für 6. Juli erwartet

In der Neuauflage des Prozesses beginnt grundsätzlich alles noch einmal von vorne. Es werden voraussichtlich dieselben Zeugen befragt wie beim ersten Mal. Landesgerichtssprecher Martin Reiter: „Es ist nicht nur denkbar, sondern zu erwarten, dass neue Verteidigungsanträge kommen. Denen wird die Erstrichterin dann vermutlich auch nachkommen. Das heißt, es wird Erweiterungen des Verfahrens geben.“

Davon wird auch abhängen, ob Richterin Sanin wie geplant am 6. Juli ein Urteil verkünden kann. Wie auch immer dieses lauten wird, der Prozess wird mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder in die nächste Instanz und damit vor das OLG Graz gehen.

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