Hypo: BayernLB klagt - Attacke der Verteidiger

Die Klagsflut rund um die Hypo Alpe-Adria-Bank ist nun um einen weiteren Zivilprozess erweitert worden. Die Klage hat in der Zentrale grosse Verwunderung ausgelöst. Im Prozess gab es am Mittwoch Attacken der Verteidiger.

Diesmal klagt die BayernLB und will von ihrer ehemaligen Tochter 7,8 Millionen Euro zurück haben. Bei dem Geld handelt es sich laut Klage um Projektkosten, wie der Sprecher des Landesgerichts, Martin Reiter, am Mittwoch gegenüber der APA erklärte. Das Projekt hieß „Hypo fit 2013“ und wurde 2008 aufgesetzt. Das Ziel war eine Restrukturierung der Hypo samt Abbau von 2.500 Mitarbeitern sowie der Verkauf mehrerer Tochtergesellschaften, unter anderem der Hypo Italien.

Nach Übernahme: Probleme „häufen sich“

In der Klage der Bayern heißt es, man habe kurz nach der Übernahme, die im Mai 2007 erfolgt sei, festgestellt, dass sich die Probleme „zu häufen beginnen“. Nach kurzer Zeit habe der Verlust bei der Hypo International bereits 520 Millionen Euro betragen.

Ende 2008 habe man gewusst, dass man etwas unternehmen müsse und das Restrukturierungskonzept erstellt. Dabei habe man eine Vereinbarung mit der Tochter getroffen, dass diese die Kosten für dieses Projekt bezahlen müsse. Ob diese Vereinbarung auch schriftlich vorliegt, ist allerdings unklar. Insgesamt seien elf Rechnungen gelegt worden, die insgesamt 7,8 Millionen Euro ausmachen würden. Diese Summe klagen die Bayern nun bei der inzwischen der Republik Österreich gehörenden Bank ein.

Richterin in dem Verfahren ist Gudrun Slamanig, die Klage wurde der Hypo bereits zugestellt. Eine Gegenäußerung zu den Vorwürfen ist bis dato noch nicht bei Gericht eingelangt. Bei der Bank hieß es auf APA-Anfrage dazu, man sei gerade dabei, die Klage zu prüfen.

Verwunderung in der Konzern-Zentrale

Die Klage der BayernLB hat in der Hypo-Zentrale in Klagenfurt große Verwunderung ausgelöst. „Die Vorgangsweise ist völlig absurd“, meinte ein Mitarbeiter am Mittwoch. Die Erfolgschancen der Münchner scheinen bei Durchsicht der Klagsschrift, die der APA vorliegt, denn auch nicht sonderlich groß.

In der Klage heißt es auf Seite fünf des von der Anwaltei Freshfields Bruckhaus Derlinger verfassten Schriftstücks zum Thema „Vereinbarung der Kostenübernahme durch die beklagte Partei" nämlich: "... wurde zwischen den Rechtsabteilungen der Parteien auch ein entsprechender Text eines solchen Schriftstücks abgestimmt, das jedoch nicht unterschrieben wurde“. Ohne Unterschrift wird es nur schwer zu beweisen sein, dass die Kärntner Banker bereit waren, die von den Bayern bestellten Berater zu bezahlen.

Verteidiger vs. Sachverständigen

Die Verteidiger haben am Mittwoch beim Kärntner Hypo-Prozess am Landesgericht Klagenfurt wie schon am Dienstag versucht, die Glaubwürdigkeit des Sachverständigen zu erschüttern, auf dessen Gutachten sich die Anklage stützt. Der Anwalt von Hermann Gabriel, Mathias Preuschl, stellte den Beweisantrag, ein zusätzliches Gutachten einzuholen. Der Antrag wurde vom Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann abgelehnt.

Preuschl forderte, es solle untersucht werden, welche positiven Effekte die Eigenmittelaufstockung, die durch den Aktiendeal 2004 möglich wurde, auf die Entwicklung der Hypo Bank Alpe-Adria gehabt habe und in welchem Ausmaß dadurch das Kreditvolumen und damit auch die Zinserträge gestiegen seien. Mit einer Nichtigkeitsbeschwerde wegen der Ablehnung darf gerechnet werden.

Anwälte wollen Lukrativität beweisen

Die Anwälte wollten beweisen, dass die durch den Vorzugsaktiendeal 2004 lukrierten Mittel entgegen der Ansicht des Sachverständigen sehr wohl als Eigenkapital zu qualifizieren seien. Dabei wurde auch wieder das Modell Jersey III zitiert. Dafür zahlen zwei Partner gemeinsam 100 Mio. Euro in eine Gesellschaft ein, der eine ist mit 49 Mio. dabei, der andere mit 51 Mio. In den Büchern des Mehrheitsgesellschafters scheinen in Folge 100 Mio. auf, beim Minderheitspartner 49 Mio. Euro.

„Trotzdem stehen real nur 100 Mio. zur Verfügung. Hier werden Eigenmittel im Ausmaß von 49 Millionen doppelt ausgewiesen, und das ist laut Bankwesengesetz zulässig“, sagte Anwalt Norbert Wess, Rechtsvertreter von Günter Striedinger. Doppelverwendung per se sei nicht missbräuchlich, nur wenn das gesamte Konstrukt missbräuchlich sei, präzisierte der Gutachter dann auf Nachfrage von Wess.

Das Urteil im Hypo-Prozess wird für nächste Woche Donnerstag, dem 24. Mai, erwartet.

Laurer erklärt Vorzugsaktien-Deal

Hans Rene Laurer, Anwalt, Universitätsprofessor und Experte im Bankwesengesetz, versuchte, die Rechtmäßigkeit des Vorzugsaktiendeals auf Basis der Gesetzeslage zu beweisen. Die Erörterung von Detailfragen des Gutachtens löste auch spontane und emotionale Reaktionen auf der Anklagebank aus. „Falsch“ rief Gabriel mehrmals bei Erklärungen des Sachverständigen. „Das ist komplett falsch, was Sie hier sagen“, wiederholte er und zog sich damit eine Verwarnung der Richterin zu.

Nächste Woche am 24. Mai wird das Urteil erwartet.

Links: