Ehepaar soll Rehabegleitung selbst zahlen

Elisabeth Glabatsch will ihren behinderten Mann auf Rehabilitation begleiten, nachdem dieser eine Influenza nur knapp überlebt hat. Die PVA lehnt die Kostenübernahme ab. Gudrun Maria Lebs aktueller Fall in der Serie „Aufgezeigt“.

Werner Glabatsch aus Friesach ist nach einer Tumor-Operation zu 70 Prozent behindert. Seine Frau Elisabeth pflegt ihn, obwohl sie selbst ein achtfaches Bandscheibenleiden hat und zu 50 Prozent behindert ist. Im Jänner überlebt Werner Glabatsch eine schwere Grippe äußerst knapp. Die Pensionsversicherungsanstalt bewilligt ihm eine Reha, als aber seine Frau als vertraute Begleitperson mitkommen will, lehnt die PVA die Kostenübernahme für sie ab. Sie will zeitlich in die Reha-Klinik zu einer Heilkur für ihren Rücken absolvieren, aber die PVA sieht dafür keine medizinische Notwendigkeit.

Aufgezeigt Rehakosten

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Kur laut PVA „medizinisch nicht notwendig“

Rund 850 Euro kosten 17 Tage des vierwöchigen Aufenthalts. Dort wird auch Frau Glabatsch zur Akutpatientin, weil sie sich bei der Pflege einmal mehr den Rücken verreißt - nur ein paar Wochen, nachdem die PVA ihr eine Kur als medizinisch unnotwendig abgelehnt hatte.

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Elisabeth Glabatsch

Elisabeth Glabatsch: „Der Antrag meines Mannes wurde bewilligt, meiner wurde abgelehnt. Nachdem es meinem Mann so schlecht ging – er hat auch eine Krankenhausphobie – und ist total auf mich fixiert, weil ich ihn jetzt elf Jahre gepflegt habe, braucht er meine Nähe, um gesund zu werden und habe mir gedacht, ich mache einen Antrag auf Begleitung, das wurde aber leider abgelehnt. Das war für mich schrecklich und sehr unmenschlich, er hat mich gebraucht. Aber wir haben uns das dann selbst finanziert.“

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Herr Glabatsch kämpft sich zurück ins Leben

Es ist ein zäher Weg für Werner Glabatsch, aber Schritt für Schritt kämpft er sich zurück in sein vertrautes Leben. Dass es Werner Glabatsch heute wieder halbwegs gut geht, ist ein echtes Wunder. Im Jänner - also vor drei Monaten, war er sterbenskrank.

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Werner Glabatsch

Werner Glabatsch: „Im Jänner bin ich ins Krankenhaus gekommen, und dann weiß ich nichts mehr.“ Herr Glabatsch ist noch sehr schwach, aber sein Ehrgeiz treibt ihn an. Er will jetzt nach der Reha unbedingt wieder gehen lernen.

Zwölf Tage Bangen wegen Influenza

Elisabeth Glabatsch erinnert sich dafür umso besser. „Vor elf Jahren ist bei ihm ein Tumor an der linken Beckenhälfte diagnostiziert worden, es war ein mühsamer Weg. Er ist dann operiert worden, mit einer Krücke mobil gewesen. Heuer im Jänner hatten wir wieder Pech: mein Mann hatte eine echte Grippe mit einer massiven Lungenentzündung, kam auf die Intensivstation, wo wir zwölf Tage lang um ihn gebangt haben. Jetzt sind wir im Rollstuhl und versuchen da wieder heraus zu kommen."

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Gesundheitszustand verschlechterte sich dramatisch

„Aufgezeigt“ fragt die Vertrauensärztin Brigitte Liechtenecker, wie es damals um Werner Glabatsch stand. Sie betreut das Ehepaar seit 20 Jahren als Hausärztin. Aufgrund der rapiden Verschlechterung des Allgemeinzustandes sei es vollkommen verständlich, dass Frau Glabatsch um das Leben ihres Mannes gezittert habe. „Es hat sich sehr dramatisch verschlechtert, aufgrund der Influenza, die er zusätzlich noch bekommen hat. Er wurde dann überstellt nach Klagenfurt und musste intensivmedizinisch behandelt und teilweise auch beatmet werden und war relativ lange auf der Intensiv.“

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Vertrauensärztin empfahl Begleitperson

Die Ärztin empfahl, Frau Glabatsch als Begleitperson in die Reha aufzunehmen: „Warum habe ich das empfohlen? Herr Glabatsch hat das Ganze überlebt und war aufgrund dieses Leidensweges in einem extrem schlechten körperlichen und auch psychischen Zustand. Wir wissen aus Erfahrung, dass die Anwesenheit einer Vertrauensperson für den Patienten das Nonplusultra ist – auch aus medizinischer Sicht. Es geht nicht um die Medizin, sondern um die Seele.“

PVA hielt keine Rücksprache

Vor der Ablehnung habe die PVA keine Rücksprache gehalten, so Brigitte Liechtenecker: "Es ist diese Sprachlosigkeit, in die wir hineinrutschen. Diese Schnittstellenproblematik zwischen niedergelassenen Bereich, auch dem Klinikum, natürlich auch den Institutionen – es wird wenig Rücksprache gehalten. Wir kennen die Patienten und können Informationen geben. Ist es wichtig und notwendig oder nicht.“

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PVA äußert sich schriftlich zum Fall

Der Chefarzt der PVA trifft seine Entscheidung allein anhand der Befunde, die ihm vorliegen. Auch, als er das Heilkurverfahren für Frau Glabatsch als medizinisch nicht notwendig ablehnt. „Aufgezeigt“ hält zwar guten Kontakt zur PVA Kärnten. Diesmal findet sich aber niemand, der persönlich mit der Redaktion sprechen will. Stattdessen bekommt Aufgezeigt von der PVA-Pressestelle aus Wien eine Stellungnahme. Darin heißt es: „Eine Kostenübernahme für eine Begleitperson wird dann gewährt, wenn ein Heilverfahren anders nicht absolviert werden kann, weil die ständige Versorgung im persönlichen Bereich nicht möglich ist und der Tagesablauf nicht selbstständig bewältigt werden kann“.

Sendungshinweis:

Radio Kärnten Aufgezeigt, 24.4.2018

Versorgung bei Reha ausreichend

Das alles trifft auf Werner Glabatsch zu. Grundsätzlich darf die Begleitperson aber zeitgleich kein eigenes Heilverfahren absolvieren, lässt uns die PVA wissen. Eine gleichzeitige Kur für Frau Glabatsch und REHA für Herrn Glabatsch geht also nicht. Zum Fall Glabatsch heißt es dann konkret: „Die Kostenübernahme für eine Begleitperson, wurde nach chefärztlicher Stellungnahme nicht bewilligt, da die komplette Versorgung in der Reha-Einrichtung gewährleistet ist“.

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Bandscheibenprobleme für PVA Beweis

Dass Frau Glabatsch während der Reha Bandscheibenprobleme bekommt und als Pflege ausfällt, ist die die PVA ein klarer Beweis für diese optimale Versorgung: „Herr Glabatsch konnte auch den gesamten Aufenthalt absolvieren, obwohl Frau Glabatsch leider etwa bei der Hälfte der Aufenthaltszeit eine Verletzung erlitt“.

Apropos Bandscheiben und die abgelehnte Kur für Frau Glabatsch, dazu schreibt die PVA: „Nach Prüfung der medizinischen Unterlagen, die dem Kur-Antrag beigelegt waren, kam die chefärztliche Stelle zu dem Schluss, dass dem Antrag nicht stattgegeben werden kann, da keine medizinische Notwendigkeit gegeben ist.“

Was sagt das Sozialministerium dazu?

Es deutet also alles darauf hin, dass Elisabeth und Werner Glabatsch auf den rund 850 Euro-Kosten für die Reha-Begleitung sitzen bleiben werden. Trotzdem fragt „Aufgezeigt“ noch im Sozialministerium nach, wer bei Beschwerden gegen die PVA ein Machtwort sprechen kann. In einer Stellungnahme der PVA hieß es, ob eine Begleitperson genehmigt werde, sei eine Kapazitätsfrage und werde individuell entschieden, es bestehe kein Rechtsanspruch. Daher gebe es auch keinen Rechtsweg gegen die negative Entscheidung. Den vorliegenden Fall werde das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde noch einmal prüfen, hieß es.

In Leistungsangelegenheiten wie Höhe der Pension oder Berufsunfähigkeit gebe es aber die Möglichkeit, sich an das Arbeits- und Sozialgericht und in weitere Folge der Instanzen an das Oberlandesgericht und den Obersten Gerichtshof wenden.