Viele offene Fragen zu „halbem Feiertag“

Schon der heurige Karfreitag am 19. April wird ein halber Feiertag für alle. Ein Lokalaugenschein des ORF zeigt, dass weder Arbeitnehmer, noch Unternehmer glücklich damit scheinen. Laut Arbeitsrechtsexperten gebe es viele offene Fragen zu klären.

Im Pflegeheim der evangelischen Diakonie in Klagenfurt-Harbach wird rund um die Uhr gearbeitet - auch am Karfreitag. Die Dienstpläne für Ostern sind längst fertig. Nun verlieren die evangelischen Mitarbeiterinnen einen halben Feiertag und die Katholischen bekommen einen halben dazu. Alle Zuschläge müssen neu berechnet werden, sagt die Personaldirektorin Susanne Prentner-Vitek: „Wir müssen händisch abrechnen, weil die EDV-Programme nicht mit einem halben Feiertag umgehen können. Das ist für uns ein wahnsinniger Mehraufwand in der Verwaltung.“

Evangelische Kirche für Vormittags-Gottesdienst

Mit einem halben Feiertag will sich das Oberhaupt der 48.000 evangelischen Christen aber ohnehin nicht abfinden. Als Protest gibt es eine Unterschriftenaktion im Internet, so Superintendent Manfred Sauer: „Es gibt bereits einige Gottesdienste am Abend, aber jetzt alle Gottesdienste auf den Abend zu verlegen ist glaube ich nicht so sinnvoll, weil es auch nicht einzusehen ist, dass das ein halber Feiertag ist, wo Freitag sowieso für die meisten Schluss ist. In unserer Tradition hat es sich so verankert, dass der Vormittag am Karfreitag ein ganz wichtiger Zeitpunkt für den Gottesdienst ist.“

Zulagen-Chaos bei Schichtbetrieb

Im Werk des Elektronik-Riesen Flex in Althofen sind 20 von 900 Mitarbeitern evangelisch. Ein halber Feiertag für alle bringe hier keine Entlastung - im Gegenteil, sagt Geschäftsführer Erich Dörflinger: „Für uns ist es administrativ eine Katastrophe. Wir haben einen Vier-Schicht-Betrieb. Die Vormittagsschicht geht bis 13.00 Uhr und dann beginnt die Nachmittagsschicht. Das wäre eine Stunde Normalarbeitszeit und ab 14.00 Uhr dann hundertprozentig eine Feiertagszulage. Um 21.00 Uhr beginnt die Nachtschicht. Der Tag beginnt für diese Leute um 21.00 Uhr und endet um 5.00 Uhr. Also müssten wir bis 5.00 Uhr diese Zulage zahlen.“

Gesetzbuch Arbeitsrecht

ORF

Das aktuelle Arbeitsrechtsgesetz muss erst der neuen Regelung angepasst werden

Arbeitsrechtsexperte rät zu schriftlichem Antrag

Viele andere könnten hingegen gar nichts vom halben Feiertag merken. Im öffentlichen Dienst und in vielen Büros ist am Freitag um 14.00 Uhr immer Dienstschluss. Anders im Handel: Der Karfreitag ist der zweitstärkste Tag im Jahr. Noch ist offen, ob die Geschäfte ab 14.00 Uhr - wie am Karsamstag - schließen müssen oder ob sie offenhalten dürfen. Eine Regelung wie am 8. Dezember lehnt der Handel als zu teuer ab.

Noch viele Stolpersteine ortet auch der Arbeits-Rechtsexperte Norbert Moser. Er rät allen Arbeitnehmern, mindestens eine Woche vor dem Karfreitag den Antrag zu stellen, an diesen Tag frei zu nehmen und als Feiertag zu konsumieren. So bekomme man - unter Umständen - das Feiertagsentgelt bezahlt, wenn wieder eine Diskriminierung vorliegt. „Das könnte leicht der Fall sein, denn die Evangelischen müssen aufgrund des derzeit geltenden Kollektivvertrages auch frei bekommen.“

Ein katholischer Arbeitnehmer könne das nicht erzwingen. „Nach der derzeitigen Regelung im Generalkollektivvertrag besteht Arbeitspflicht. Aber - wenn es dann in weiterer Folge um die Diskriminierung geht - wäre es zweckmäßig, wenn er diesen Antrag gestellt hat.“

Weitere Klagen zu erwarten

Werde das Gesetz beschlossen würde sich das immer auf die Zeit nach 14.00 Uhr beziehen. Für Teilzeit-Kräfte, die zum Beispiel von 8.00 bis 13.00 Uhr arbeiten, bedeute das ebenfalls eine Diskriminierung. „Sie wären eindeutig schlechter gestellt gegenüber einem Vollzeitbeschäftigten, dessen Arbeitszeit über 14.00 Uhr hinaus dauert“, so Moser. Er rechne mit weiteren Klagen, sollte das Gesetz „unausgegoren“ beschlossen werden.

Bisher war der Karfreitag allein ein Feiertag für die evangelischen Christen. Die Bundesregierung beschloss die Karfreitaglösung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes - mehr dazu in Heftige Kritik an „halbem Karfreitag“ (kaernten.ORF.at; 19.2.19).