Benediktinerschule: Anwälte sollen prüfen

Um den Verkauf der Benediktinerschule in Klagenfurt soll sich eine Anwaltskanzlei kümmern. Die Stadt will nicht, dass Spekulanten das Gebäude bekommen. Für die Stadt ist das Konzept für die Zeit nach 2020 mitausschlaggebend.

Bürgermeisterin Maria Luise Mathiaschitz (SPÖ) ist selber überrascht, dass das Interesse an dem Gebäude aus dem Jahr 1878 so groß ist, wie sie sagte. Laut ihrer Meinung könne das auch politisch motiviert sein. Sie und Liegenschaftsreferent Markus Geiger (ÖVP) wollen das Gebäude aber nicht verkaufen, wenn die Anbieter nicht schlüssige Konzepte vorzulegen hätten, das stehe für Mathiaschitz fest.

„Es wird jetzt einen Umlaufbeschluss geben, damit wir einen strukturierten Prozess mit einem Rechtsanwalt machen. Hier wird es eine gewisse Vorlaufzeit von 14 Tagen bis zu drei Wochen geben. Da muss man auch den Bewerbern ein Zeitfenster einräumen um ein Gesamtprojekt zu erarbeiten. Ich gehe davon aus, dass wir bis Ende September im Grunde eine Entscheidung haben werden“, so Mathiaschitz.

Umlaufbeschluss für Montag geplant

Eigentlich hätte schon mit 31. Juli eine Entscheidung getroffen werden sollen. Den Umlaufbeschluss müsse es aber geben, weil „wahrscheinliche diese rechtsanwältliche Begleitung mehr als 20.000 Euro kosten wird und eine Summe, die höher als 20.000 Euro ist, eines Stadtsenatsbeschlusses bedarf“, so die Bürgermeisterin.

Am Montag sollen mit einem Umlaufbeschluss im Stadtsenat die Weichen gestellt werden, um eine Anwaltskanzlei ins Boot zu holen. „Die Fassade der Benediktinerschule müsse jedenfalls erhalten bleiben, sagte Mathischitz, die Anbieter müssten auch eines berücksichtigen, wohin mit den Vereinen, die jetzt dort noch viele Räumen in der Schule nutzen würden.

Nutzungskonzept gleich wichtig wie Geld

„Es wird sicherlich von der Stadt auch notwendig sein, bei dieser Konzepterstellung mitzuwirken. Es wird Ankündigungen in Zeitungen geben, wo es eine Frist gibt, bis zu der man Unterlagen anfordern kann und dann gibt es noch einmal eine Frist, wie es bei solchen Verfahren üblich ist, innerhalb derer man ein Gesamtkonzept vorlegen sollte“, so Mathiaschitz. Für sie sei nicht das Geld alleine, sondern das Nutzungskonzept zur Belebung der Innenstadt relevant für den Zuschlag.