Zimmermädchen fristlos entlassen, AK hilft

Die Arbeiterkammer Kärnten hat Geld für eine ungerecht behandelte Arbeitnehmerin erstritten. Sie wurde zu spät angemeldet und aus nicht gerechtfertigten Gründen gekündigt. Das sei kein Einzelfall sondern komme immer wieder vor, so die Experten Arbeiterkammer.

Ein Zimmermädchen wurde in einem Hotelbetrieb in Oberkärnten wegen eines angeblichen Diebstahles fristlos entlassen. Außerdem wurde sie angezeigt. Die junge Frau wollte das nicht auf sich sitzen lassen und wandte sich an die Arbeiterkammer, mit Erfolg. Das Verfahren wurde eingestellt. Bei der Prüfung durch die Arbeiterkammer konnten Fehler des Arbeitgebers festgestellt werden.

„Bei der Prüfung hat sich dann herausgestellt, dass sie rund ein Monat zu spät bei der Sozialversicherung angemeldet worden ist. Ich habe dann beim Arbeitgeber interveniert, habe ihn aufgefordert die Anmeldung richtig zu stellen, habe gleichzeitig angekündigt, dass ich eine Sachverhaltsdarstellung an die Finanzpolizei schicke und ich habe dann noch weiter interveniert und festgestellt, dass die fristlose Entlassung ungerechtfertigt ist“, so Andreas Gaggl von der Arbeiterkammer.

AK hat 3,7 Millionen Euro erstritten

Jeder Arbeitnehmer kann sich gratis bei der Arbeiterkammer melden und beraten lassen. Allein im vergangenen Jahr wurden rund 79.000 Beratungen durchgeführt. In einigen Fällen mussten die Arbeitgeber geklagt werden. „Wir haben voriges Jahr rund 2400 Interventionsakte gehabt und rund 730 Klagen für die Arbeitnehmer und Nehmerinnen eingebracht. Wir haben rund 3,7 Millionen Euro kärntenweit erstritten“, so Gaggl.

Dieses Geld kommt rein den Arbeitnehmern zugute. Laut Gaggl sei der aktuelle Fall mit dem Zimmermädchen in Oberkärnten typisch. Am häufigsten wird die Rechtsabteilung der mit fehlerhaften Arbeitspapieren, nicht ausbezahlten Abfindungen oder ungerechtfertigten Kündigungen beispielsweise im Krankenstand, konfrontiert, so Gaggl. Die Entschädigungen für die Arbeitnehmer liegen zwischen einigen hundert und einigen tausend Euro, so der Arbeitsrechtsexperte. Sollte sich der Arbeitgeber weigern und den Anschuldigungen nicht zustimmen, werde laut Gaggl eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht.