18 Monate Zusatzstrafe für Striedinger

Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger ist am Donnerstag im Untreueprozess rund um die Causa Jakljan am Landesgericht Klagenfurt zu 18 Monaten Zusatzstrafe verurteilt worden. Er muss außerdem 500.000 Euro Teilschadenersatz leisten.

In ihrer Urteilsbegründung sprach Richterin Ute Lambauer, die dem Schöffensenat vorsaß, von einer „in jedem Fall völlig unvertretbaren Kreditvergabe“, Striedinger habe Kompetenzüberschreitungen begangen. Im Prozess ging es um einen Kredit für ein Tourismusprojekt auf der Insel Jakljan nahe Dubrovnik. Insgesamt 6,7 Mio. Euro flossen von der Hypo an den Tourismusunternehmer und Hypo-VIP-Kunden Goran Strok - ohne Sicherheiten, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft - mehr dazu in Hypo-Prozess um Kroatienprojekt vertagt.

Das Grundstück auf der Insel wurde von Serbien verkauft, grundbücherlicher Eigentümer war aber die Republik Kroatien. Das Projekt kam nie zustande.

Kreditausschuss musste Zahlung bewilligen

Der Kreditausschuss der Bank hatte den von Striedinger ausgehandelten Deal erst im Nachhinein bewilligt. „Die Bank war bereits verpflichtet zu zahlen. Man konnte es nur mehr zur Kenntnis nehmen“, sagte der frühere Vorsitzende des Kreditausschusses als Zeuge im Prozess aus. „Wäre das Ganze vorher in den Kreditausschuss gekommen, hätte man Nein gesagt“, lautete die Aussage eines weiteren ehemaligen Ausschuss-Mitglieds. Als Zeuge wiederholte auch Ex-Hypo-Vorstand Wolfgang Kulterer eine bereits 2010 getätigte Aussage, wonach Striedinger seine Kompetenzen überschritten habe: Die Formulierung sei sehr hart gewählt, aber inhaltlich richtig.

Anwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde an

Der Prozess lief seit November 2015, Striedinger hatte stets seine Unschuld beteuert. Sein Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwalt Norbert Ladinig gab keine Erklärung ab. Das Urteil für Striedinger - er sitzt derzeit eine Haftstrafe in der Höhe von vier Jahren ab - ist nicht rechtskräftig.

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