Faschingsdienstag: In Firmen wird kaum gefeiert
Vor zehn bis 15 Jahren wurde der Faschingdienstag auch in den Betrieben noch recht ausgiebig gefeiert, mittlerweile wurde er immer mehr zum normalen Arbeitstag. Nur wenige Arbeitnehmer kommen verkleidet zur Arbeit. Erlaubt wäre es in Absprache mit dem Dienstgeber. Umgekehrt kann ein Chef auch einen Kostümzwang verordnen. Unzulässig sei dies nur, wenn sich ein Arbeitnehmer dadurch lächerlich machen müsste, sagt Carina Lintner von der Arbeiterkammer. Das Playboy-Häschen-Kostüm für die weiblichen Angestellten sei etwa unzulässig. Alkohol ist am Arbeitsplatz – auch am Faschingdienstag - grundsätzlich verboten.
Die meisten Geschäfte sind geöffnet
Die Geschäfte bleiben laut Wirtschaftskammer normal geöffnet, genauso wie Banken. Auch die Landesbeamten versehen - zumeist ohne Kostüm - ihren Dienst. Am Villacher Magistrat herrscht bis 16.00 Uhr normaler Parteienverkehr. Anders in Klagenfurt, ab 13.00 Uhr ist dort Dienstschluss.
Sendungshinweis:
Radio Kärnten Frühjournal, 17. Februar 2015
Wer allen Trends zum Trotz doch mit Maske zur Arbeit fährt, muss vor dem Vermummungsverbot laut Polizei keine Angst haben, es gilt nur bei Demonstrationen. Ein Kostüm, dass das sichere Fahren behindere sei jedoch verboten, sagt Hans Peter Mailänder von der Verkehrsabteilung.