Villach: Sonderurlaub für Freiwillige Feuerwehr

Mitarbeiter der Stadt Villach, die Mitglied bei einer Freiwilligen Feuerwehr sind, erhalten künftig im Jahr fünf Tage Sonderurlaub für ihre gemeinnützige Tätigkeit. Damit reagiert die Stadt auf eine Forderung des Landes.

Ab 1. Juli gilt in Villach für die rund 1.000 Magistratsmitarbeiter: Wer bei der Freiwilligen Feuerwehr oder bei der Wasserrettung tätig ist, hat pro Jahr Anspruch auf bis zu fünf Tage Sonderurlaub für Fortbildungen. Diese neue Regelung gilt für alle Magistratsmitarbeiter, unabhängig davon, ob sie im Bezirk Villach wohnen oder nicht.

Die Stadt Villach reagiert damit auf die aktuelle Diskussion über Freistellungen und den Verdienstentgang freiwilliger Feuerwehrleute. Vor allem in den letzten Wochen waren die Feuerwehren stark beansprucht, 750 Unwettereinsätze waren in weniger als einem Monat zu leisten.

Feuerwehreinsätze bei voller Bezahlung

Die Mitarbeiter des Landes dürfen Feuerwehreinsätze während der Dienstzeiten bei voller Bezahlung absolvieren. Zusätzlich werden fünf Tage Sonderurlaub für Schulungen gewährt. Diese Regelung soll nun auch auf die Gemeinden ausgedehnt werden, hatte Feuerwehrreferent Daniel Fellner (SPÖ) in der „Radio Kärnten Streitkultur“ gefordert - mehr dazu in Streitkultur: „Urlaubstage für Feuerwehr“.

In der Privatwirtschaft entscheidet nach der derzeitigen Regelung jeder Arbeitgeber individuell, ob er seine Mitarbeiter beim Einsatzfall frei stellt oder nicht.

2017: 2,2 Millionen Stunden freiwilliger Dienst

Die Kärntner Feuerwehren präsentierten am Dienstag in der Regierungssitzung ihre Bilanz für das Jahr 2017. 19.392 aktive Feuerwehrmänner und -frauen standen 2017 im Einsatz. Von den 20.416 Alarmierungen waren rund ein Drittel Brand- und der Rest technische Einsätze. Insgesamt brachten die Feuerwehrleute 2,2 Millionen Stunden für den freiwilligen Dienst auf. „Ohne die vielen Freiwilligen wäre dieses System nicht aufrecht zu erhalten“, so Feuerwehrreferent Fellner.