Kritik an Krankenkassenreform des Bundes

Am Dienstag ist von der Bundesregierung die Krankenkassenreform präsentiert worden. Bis 2023 soll eine Mrd. Euro eingespart werden, von 21 Kassen sollen fünf übrigbleiben. Kritik kommt aus Kärnten, man befürchtet Leistungskürzungen.

Vor allem beim Personal und durch eine Reduktion der Verwaltungskosten soll eingespart werden. Tausende Angestellte sollen sollen nicht nachbesetzt werden. Für Georg Steiner, den Obmann der Kärntner Gebietskrankenkasse, ist das befremdlich: „Das heißt, dass 40 Prozent des Personals in den nächsten Jahren abgebaut wird. Diese Milliarde ist nicht nur durch Einsparungen in der Verwaltung zu schaffen, sondern auch durch Leistungskürzungen für die Versicherten.“

Soviele Stellen könne man nicht einsparen, denn die Arbeit vor Ort bleibe ja bestehen, man müsse den Versicherten wohnortnahe Versorgung bieten und die Außenstellen seien wichtige Ansprechpartner, so Steiner.

Keine Aussage zu Leistungskürzungen

Kündigungen soll es laut Bundesregierung nicht geben. Ob es Leistungskürzungen geben werde, wurde am Mittwoch nicht bekannt gegeben. Unter dem Dach der „Österreichischen Gesundheitskasse“ sollen die bisher neun Ländergebietskrankenkassen mit neun Landesstellen verschmelzen. Neben der Budgethoheit soll dabei auch die Personalhoheit in Wien liegen. Auch bei den Funktionären will die Regierung von 2.000 auf 400 einsparen. Finanziell sei dadurch nichts zu holen so Steiner, es gebe ein Sitzungsgeld von 42 Euro - das seien nicht die Millionenbeiträge. Die Versicherungsvertreter seien wichtig, weil sie vor Ort mit den Arbeitnehmern und Arbeitgebern sprechen.

Kaiser sieht Änderung der Machtverhältnisse

Der Arbeitgeberseite droht durch die Reform auch ein Einflussverlust. Derzeit dominieren die Gewerkschaften die Krankenkassen. Künftig soll es nur noch den Verwaltungsrat geben - in dem sich Arbeiter- und Wirtschaftskammer die Mandate 50:50 teilen. Bei Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) sei der erste Eindruck gewesen, dass es um eine Veränderung der Machtverhältnisse gehe: „Eines hat mir keiner schlüssig erklären können, warum eine Zentralstelle besser weiß, was in Eberndorf an Ärztestellen nötig ist. Da ist einiger Zweifel berechtigt.“ Hält der Zeitplan der Regierung, könnte das noch zu beschließende Gesetz im ersten Quartal 2019 in Kraft treten.

„Die Kärntner Versicherten können durch die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen nur profitieren“, sagte hingegen der Kärntner FPÖ-Obmann Gernot Darmann. Die Reform bringe bundesweit einheitliche Regeln. So habe Kärnten derzeit im Bundesländervergleich zu wenig Kassenverträge mit Fachärzten, lange Wartezeiten seien die Folge. Auch bei Hilfsgeräten zähle die GKK Kärnten zu den Kassen mit den geringsten Beiträgen für die Versicherten.

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