Zeuge in Mordversuchsprozess rudert zurück

Ein Geschworenenprozess gegen vier Asylwerber aus dem Irak wegen versuchten Mordes ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt worden. Ein Zuge revidierte seine Aussage, wonach alle ein Messer in der Hand gehabt hätten.

Angeklagt sind ein Vater, zwei seiner Söhne sowie ein weiterer Iraker. Laut Anklage soll der Vater seine zwei Söhne angestiftet haben, im August des Vorjahres in einer Wolfsberger Asylunterkunft einen Afghanen anzugreifen und zu töten, der zuvor Streit mit dem ebenfalls angeklagten Iraker gehabt haben soll. Ein Tatzeuge berichtete im Zeugenstand, keine Gewalttätigkeiten wahrgenommen zu haben. Er habe einen Streit und den Versuch, die mutmaßlichen Täter aus dem Zimmer des angegriffenen Afghanen zu drängen, gesehen. Als er dazugekommen sei, sei diese Auseinandersetzung bereits vorbei gewesen.

Bei Polizei von Messer gesprochen

Der Vorsitzende des Geschworenensenats, Richter Alfred Pasterk, hielt dem Zeugen dessen Aussage vor der Polizei vor, wonach alle Angeklagten ein Messer in der Hand gehabt hätten. Diese Aussage revidierte der Zeuge. Er habe nur in der Hand des Erstangeklagten ein Messer gesehen. Es sei in der Dunkelheit etwas in dessen Hand aufgeblitzt, beschreiben könne er den Gegenstand nicht, er habe es als Messer wahrgenommen, es könnte vielleicht auch ein Löffel gewesen sein. Verstanden habe er nichts, weil er die arabische Sprache nicht beherrsche, erklärte der Dari sprechende Afghane. Die Angeklagten erklärten, dass dieser Zeuge gar nicht dabei gewesen sei, sie hätten ihn nicht gesehen. „Er lügt“, erklärte der Vater.

„Keiner bewaffnet“

Ein zweiter Zeuge, ehemaliger Mitbewohner des Erstangeklagten, erzählte von einer Rauferei. Der Vater sei mit zwei seiner Söhne ins Zimmer des mutmaßlichen Opfers gestürmt, der ältere der angeklagten Söhne hingegen sei nicht dabei gewesen. Bewaffnet sei keiner von ihnen gewesen. Der Zeuge habe dann nach eigenen Angaben eingegriffen und die drei hinausgebracht, während sein Mitbewohner im Zimmer geblieben sei.

Als er nach sieben Minuten in das Zimmer des mutmaßlichen Opfers zurückgekommen sei, habe dieses bereits Schnittverletzungen gehabt. Wer ihm diese zugefügt habe, wisse er nicht. Sie seien damals alle betrunken gewesen, auch das Opfer, sagte er noch. Und den Zeugen, der zuvor ausgesagt hatte, habe er bei diesem Vorfall nicht gesehen.

Polizist spricht von tumultartigen Zuständen

Einer der Polizisten, die zum Tatort gerufen worden waren, erzählte von einem „tumultartigen Zustand“ vor der Asylunterkunft. Es sei eine schwierige Situation gewesen. Schließlich habe man den Vater und dessen Söhne einvernommen, allerdings nicht den älteren der beiden Angeklagten, sondern den Zwölfjährigen, der in dem Verfahren als Zeuge ausgesagt hatte. Kurz danach habe er aufgrund von Hinweisen den Erstangeklagten festgenommen, erklärte der Beamte. Eine auffällige Alkoholisierung habe er nicht feststellen können. Messer oder Gegenstände habe man bei keinem der Festgenommenen gefunden.

Die Hauptverhandlung wurde zu Mittag für eine Protestveranstaltung der Richter im Schwurgerichtssaal unterbrochen - mehr dazu in 100 Richter protestieren gegen Sparpläne. Am Nachmittag wurde der Prozess mit weiteren Zeugeneinvernahmen fortgesetzt, zu Redaktionsschluss dauerte die Verhandlung noch an.

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