Dreieinhalb Jahre Haft für Dealer

Ein 25 Jahre alter Mann aus St. Veit an der Glan ist am Landesgericht wegen Drogen-Handels zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt woren. Der Mann soll knapp vier Kilogramm Heroin verkauft haben. Die Zeugen machten widersprüchliche Angaben.

Der jahrelange Drogenkonsum dürfte bei den Beteiligten wohl große Erinnerungslücken hinterlassen haben: Vor Gericht gab es ein Verwirrspiel um die genauen Mengen an Heroin, die im Spiel waren. Den Vorsitz führte Richterin Marie-Luise Rohr. Der Angeklagte sagte, er habe nach dem Tod seiner Mutter vor vier Jahren den Halt im Leben verloren. Er sei ohne Arbeit gewesen und so in die Drogensucht geschlittert.

Drogen verkauft und verschenkt

Um Geld für seine Sucht zu beschaffen, gab der vorbestrafte junge Mann Heroin an Freunde weiter. Teilweise verlangte er Geld dafür, teilweise verschenkte er die Drogen. Auch an seine 24 Jahre alte Freundin, mit der er gemeinsam eine Wohnung hat, gab er Drogen weiter. In der Wohnung wurden bei einer Durchsuchung auch zahlreiche Suchtgiftutensilien gefunden und sichergestellt.

Das Strafmaß für Suchtgifthandel beträgt zwischen einem und 15 Jahren. Trotz der widersprüchlichen Angaben zu den Mengen der Drogen, die die einzelnen Zeugen machen, einigte man sich vor Gericht darauf, dass es insgesamt knapp zwei Kilogramm Heroin gewesen sein müssen, die der Angeklagte in Umlauf gebracht hat.

Entzug während der Untersuchungshaft

Der Angeklagte beteuerte, dass er die Tat bereue. Er habe während der Untersuchungshaft einen Entzug gemacht und hoffe, nach seiner Entlassung ein geregeltes Leben führen zu können. Richterin Rohr verurteilte ihn zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.