Beugestrafe für Birnbacher in Haider-Prozess

Im Zivilprozess gegen die Erbinnen von Ex-Landeshauptmann Jörg Haider hat Zeuge Dietrich Birnbacher am Donnerstag erneut alle Aussagen verweigert. Das Gericht verhängte eine Beugestrafe von 1.000 Euro. Nun muss ein anderer Senat entscheiden, ob diese Strafe gerechtfertigt ist.

Im Zivilprozess verweigerte Birnbacher bisher die Aussage - mehr dazu in Neuerliche Klage gegen Haider-Erbinnen. Auch am Donnerstag beharrte Birnbacher auf seiner Verschwiegenheitspflicht. Als Steuerberater sei er seinen Klienten verpflichtet. Tatsächlich hatten ihn die Beklagten - die Haider-Erbinnen - nicht von seiner Verschwiegenheit entbunden.

Prozess Zivilprozess Haider Erbinnen Birnbacher

ORF

Anderer Senat entscheidet über Beugestrafe

Richterin Sabine Grün machte Birnbacher allerdings darauf aufmerksam, dass er von der Landesholding - in deren Auftrag er ja beim Hypo-Verkauf gehandelt hatte - von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden wurde. Und im Zivilprozess, so Richterin Sabine Grün, reiche die Entbindung durch eine Partei aus. Es gebe kein generelles Aussageverweigerungsrecht.

Der Prozess

Das Land fordert von den Erbinnen 600.000 Euro aus dem überhöhten Honorar für den Steuerberater Dietrich Birnbacher. Dieser hatte vom Land, im Zusammenhang mit dem Verkauf der Hypo Bank, sechs Millionen Euro für seine Beratertätigkeit erhalten. In einem Strafprozess gestand Birnbacher bereits ein, dass dieses Honorar überhöht und auch für eine Parteienfinanzierung für ÖVP und Freiheitliche gedacht war.

Auch wenn gegen ihn strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der betrügerischen Krida laufen: Aufgrund dieser Ermittlungen könne Birnbacher nur die Antwort verweigern, wenn es um die Frage geht, wohin das Geld aus dem Millionenhonorar gekommen ist, so die Richterin. Sie verhängte letztendlich eine Beugestrafe von 1.000 Euro, nun muss ein anderer Senat darüber entscheiden, ob diese Strafe gerechtfertigt ist. Wann die Verhandlung fortgesetzt wird, war vorerst nicht klar. Bis dahin muss aber die obere Instanz über das Aussageverweigerungsrecht entscheiden.

Der Anwalt der beklagten Haider-Erben, Dieter Böhmdorfer, sagte am Donnerstag, „natürlich“ habe ein Zeuge das Recht, die Aussage zu verweigern. Das Vorgehen des Gerichts widerspreche den Grundsätzen eines fairen Verfahrens.

Anwalt: Holding soll Grundstück pfänden

Anwalt Böhmdorfer brachte am Donnerstag auch ein, dass die Landesholding als klagende Partei ein Pfandrecht auf ein Grundstück von Josef Martinz besitze. Dieses Grundstück, ein Campingplatz am Ossiacher See, sei 4,7 Mio. Euro wert und könne sofort verwertet, den Erlös schätzt Böhmdorfer auf drei Millionen Euro. Der Zivilprozess gegen die Haider-Erbinnen stelle dagegen ein Risiko dar, argumentierte er. Der Prozess sei daher nicht im Sinne der Landesholding, Böhmdorfer warf der Holding deswegen „grob sittenwidriges Verhalten“ vor.

Die Landesholding verteidigte ihre Klage. Man möchte von allen im Birnbacher-Prozess Verurteilten Geld zurück haben und auch von Witwe und Töchtern Jörg Haiders - mehr dazu in Neuerliche Klage gegen Haider-Erbinnen. Der Vertreter der Landesholding erwiderte, es handle sich um ein Pfandrecht auf ein Grundstück und nicht um einen Goldbarren, den man rasch verkaufen könnte.

Martinz klagte die Haider-Erbinnen ebenfalls auf 450.000 Euro, weil er selbst bisher eine Million Euro Schadenersatz leistete.

Links: