Stieftöchter missbraucht: 3,5 Jahre Haft

Zu 3,5 Jahren Haft ist am Donnerstag ein 52-jähriger Kärntner verurteilt worden. Der Mann hatte laut Anklage zwei Stieftöchter jahrelang sexuell missbraucht. Der Mann legte ein Geständnis ab.

Von 2011 bis zu seiner Festnahme im Dezember 2017 soll der Mann, der mit seiner zweiten Ehefrau und neun Kindern am Stadtrand von Klagenfurt lebte, zwei Töchter seiner Frau, die 2011 fünf bzw. sieben Jahre alt waren, immer wieder sexuell belästigt haben.

Vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer legte der Angeklagte gleich zu Beginn überraschend ein Geständnis ab, machte darüber hinaus aber keinerlei Angaben. Nach Aufforderung seines Verteidigers fügte er hinzu, dass es ihm Leid tue. Ansonsten werde er zu der ganzen Angelegenheit gar nichts sagen.

Ärzte schlugen Alarm

Laut Staatsanwältin Heidrun Endisch begann es mit „Grapschen“ und endete mit Geschlechtsverkehr. Dabei habe der Mann immer die Situation ausgenutzt, wenn er mit den Kindern alleine im Haus gewesen war. Bei einer Untersuchung eines der Mädchen im Klinikum Klagenfurt schöpften die Ärzte Verdacht und schlugen Alarm.

Der 52-Jährige wurde festgenommen, auf Computern und Datenträgern in der Wohnung wurde zudem kinderpornografisches Material gefunden, dazu läuft ein eigenes Verfahren. Laut Verteidiger Georg Schuchlenz sei aber nicht bewiesen, dass das Material vom Angeklagten stamme. Zum Missbrauch meinte der Verteidiger, seinen Mandanten haben wohl „der Teufel geritten.“

Patchworkfamilie mit neun Kindern

Fünf der neun Kinder in dem Haushalt brachte der Mann in die Ehe mit, die anderen vier die Frau. In den vergangenen zwei Jahren lebten die beiden Mädchen nicht mehr bei ihrer Familie. Sie waren in betreutem Wohnen untergebracht, besuchten ihre Familie aber regelmäßig. Die ältere der beiden berichtete bei der Vernehmung, sie sei von ihrem Stiefvater auch bedroht worden. Wenn sie nicht über die Vorfälle schweige, werde er ihre Geschwister umbringen.

Geständnis wirkte strafmildernd

Als der Richter den Angeklagten nach den Plädoyers fragte, ob er noch etwas zu sagen hätte, begann er, das Jugendamt zu beschimpfen, das ihm nicht geholfen habe. Der Schöffensenat verurteilte den bisher Unbescholtenen schließlich zu dreieinhalb Jahren Haft, die Höchststrafe liegt bei zehn Jahren.

Dabei sei sowohl die Unbescholtenheit als auch das Geständnis durchaus als mildernd gewertet worden, so Wassertheurer, ansonsten hätte es eine wesentlich höhere Strafe gesetzt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Endisch gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.