Geteilte Meinung zu Fischotterbejagung

Die Begutachtungsfrist für die neue Fischotter-Verordnung ist diese Woche abgelaufen, kommenden Dienstag wird die Regierung darüber abstimmen. Jährlich sollen 43 Tiere entnommen und auch getötet werden dürfen, es gibt geteilte Meinungen dazu.

Zwei Wochen hatten sämtliche betroffene Interessensgruppen Zeit, zur geplanten Fischotter-Verordnung Stellung zu nehmen - von der Jägerschaft über die Landwirtschaftskammer bis zum Naturschtzbund. Rund 40 Fachmeinungen langten ein, ein Großteil davon sei positiv und habe die geplante Jagd, also auch Tötung der Fischotter, begrüßt, heißt es aus der zuständigen Landes-Abteilung. Es seien aber einige negative Rückmeldungen dabei, die sich gegen den Eingriff aussprechen.

Fischotterbaby in Lieserbrücke im Garten gefunden

ORF

Fischotter

Studie belegt günstigen Erhaltungszustand

Das Thema polarisiert schon seit Jahren. Fischereirevierinhaber machen den Fischotter für leer gefressene Flüsse verantwortlich. Diese Sorgen teilen die Umweltorganisationen wie der World Wildlife Fund nicht. Er macht in erster Linie Wasserkraftwerke, Flussregulierung und die Klimaerwärmung dafür verantwortlich, dass es weniger Fische gibt.

Weil der Fischotter aufgrund einer EU-Richtlinie streng geschützt ist, ließ das Land von der Universität Graz den Bestand im vergangen Jahr in Kärnten erheben. 360 Fischotter sollen demnach in Kärnten leben. Das entspricht laut den Studienautoren einem günstigen Erhaltungszustand. Laut EU-Recht seien dies Grundvoraussetzung, um die streng geschützten Fischotter - wie es heißt - entnehmen zu dürfen.

Entnahme nur durch geschulte Jäger

Die neue Verordnung sieht nun vor, dass pro Jahr 43 Tiere - mittels Fallen und Waffen - entnommen werden dürfen. Getötet werden dürfen die Tier nur von speziell geschulten Jägern, die gleichzeitig in dem betroffenen Gewässer fischereiberechtigt sind.

Allerdings ist eine Entnahme nicht überall erlaubt. Die Fischotter-Jagd ist in den Natura 2000 und anderen Schutzgebieten, außerdem in der Drau, der Gail, der Gurk, der Glan, der Lavant und in den Abflüssen des Millstätter und Ossiacher Sees verboten. Findet diese Verordnung in der nächsten Woche in der Regierungssitzung eine Mehrheit, darf der Fischotter in Kärnten ab 1. März geschossen werden.

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