Von Wasser geplagte Anrainer klagen nun

Nach überschwemmten Wohnräumen und Kellern in einer Siedlung im Klagenfurter Stadtteil Waidmannsdorf bleibt den Anrainern einer Baustelle nichts anderes übrig, als ihr Recht am Zivilweg einzuklagen. Die Baubehörde ist nicht zuständig, wenn durch Bautätigkeiten Schäden entstehen.

Es erscheint einem Laien absurd, ist aber geltendes Recht: Die Baubehörde kann keinen Baustopp verfügen - selbst dann nicht, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass ein Bauherr durch Pumptätigkeiten die Keller seiner Nachbarn überschwemmt. So geschehen vergangenen September in der Rudolf-Kattnig-Straße. Mehrere, als Wohnraum gewidmete Keller standen wochenlang unter Wasser - mehr dazu in Keller überflutet: Anrainer erwägen Klage - und zwar laut Baubehörde deshalb, weil nicht für eine ordentliche Versickerung von Abwässern aus einer Baugrube gesorgt wurde.

Überflutete Keller Klagenfurt Waidmannsdorf

ORF

Anrainer neben der Baustelle, von der das Wasser kommen soll

Dennoch schritt die Behörde nicht ein, Hilfe für die Anrainer gab es erst, als man die Feuerwehr rief. Da war der Schaden aber schon passiert. Für Anrainer wie Arnold Valentin unverständlich: „Wir haben lange probiert, die Bau- bzw. Pumptätigkeit zu stoppen. Die Behörde hat nach einer Woche einen Brief geschrieben und gesagt, sie habe keine Möglichkeit, einzugreifen.“

Baustopp hätte Amtshaftungsklage bedeutet

Als Baubehörde sei man nur dafür zuständig, dass ein Gebäude bescheidgemäß - also nicht abweichend von der Baubewilligung - errichtet werde, heißt es dort auf Nachfrage des ORF. Ein behördlicher Baustopp hätte eine Amtshaftungsklage nach sich ziehen können. Das bedeutet, dass Anrainer in solchen und ähnlichen Fällen auf sich allein gestellt gestellt sind. Sie müssen ihr Recht auf dem Zivilweg einklagen, was acht Parteien in der Rudolf-Kattnig-Siedlung nun auch tun werden.

Eine Besitzstörungsklage und eine Immissionsunterlassungeklage sind anhängig, auch deshalb, weil weitere Mehrparteienhäuser errichtet werden sollen. Bis klar ist, wie Schäden zukünftig zu verhindern sind, wollen die Anrainer für einen Baustopp kämpfen.

Anrainer denken an Schadenersatzklage

Anrainer Valentin Arnold sagt, es sei nicht im Interesse der Anrainer, den Bau der Mehrparteienhäuser am Nachbargrundstück generell zu verhindern. Deshalb habe man bei der Bauverhandlung zuerst auch keinen Einspruch eingelegt. Man wolle aber erreichen, dass die nächsten Mehrparteienhäuser so gebaut werden, dass die eigenen Keller und Häuser keinen Schaden leiden.

Wer die schon entstandenen Schäden bezahlen soll, ist ebenfalls noch ungewiss, eine Schadenersatzklage wird überlegt.

Bauherr wies Schuld von sich

Der Bauherr wies zuletzt jede Schuld von sich und sagte, die Häuser in der Siedlung seien eben schlecht, weil undicht, gebaut worden. Gegenüber den Anrainern wurde offenbar auch ein Biber im Russenkanal ins Treffen geführt, der Schuld an den überschwemmten Kellern haben soll.

Die Baubehörde spricht von einem Einzelfall. Jeder Bauherr sei laut Baustellen-Sicherungsgesetz verpflichtet, für die ordentliche Dimensionierung einer Baugrube zu sorgen und dass jeder andere Bauherr in einem solchen Fall zu pumpen aufgehört hätte. Dass einfach weitergemacht wurde, habe man vorher nie erlebt. Eine aktuelle Stellungnahme des Bauherren steht trotz Anfrage des ORF noch aus.