Raubprozess nach 35 Jahren

1982 soll ein heute 64-jähriger Kroate eine Wechselstube der Volksbank in Kirschentheuer überfallen haben. Er konnte erst vor Kurzem festgenommen werden, da er lange Jahre in Russland gelebt hatte. Am Mittwoch stand der Mann vor Gericht, es wurde vertagt.

Staatsanwalt Helmut Jamnig beschrieb in seinem Anklagevortrag, was sich am Mittwoch, dem 8. September 1982, in der Wechselstube ereignet hatte. Nachdem eine damals 21-jährige Ferialarbeiterin den Kiosk aufgesperrt hatte, betrat ein Mann den Raum und schlug sie mit einer mit Gummi umwickelten Eisenstange nieder. Danach bediente er sich am Bargeld in verschiedenen Währungen und entkam mit Beute im Wert von 120.000 Schilling (etwa 8.600 Euro).

Voruntersuchung unterbricht Verjährungsfrist

Der Prozess gegen den heute 64-jährigen Angeklagten kann deshalb geführt werden, weil damals nach dem Raubüberfall eine gerichtliche Voruntersuchung gegen den Mann eingeleitet worden war. Dieses Verfahren unterbricht die Verjährungsfrist. Ermittelt wurde gegen den jetzt Angeklagten und drei weitere Verdächtige, die inzwischen aber allesamt schon gestorben sind. Es wurde einst nach dem Verschwinden des Verdächtigen auch ein internationaler Haftbefehl gegen ihn ausgestellt. Auf Basis dieses Haftbefehls wurde der Angeklagte im Sommer dieses Jahres von den kroatischen Behörden verhaftet und nach Österreich ausgeliefert.

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Widersprüchliche Angaben schon 1983

Der aus der Untersuchungshaft vorgeführte Mann hatte bereits in der Vergangenheit widersprüchliche Angaben gemacht. 1983 von der Polizei im damaligen Jugoslawien zum Überfall befragt, hatte er erst angegeben, dass er zur Tatzeit im Gefängnis war. Als das widerlegt wurde, sagte er, dass die drei Männer, die ihn belastet hatten, den Überfall begangen hätten. Er selbst habe nur in der Nähe gewartet.

Diese von der Polizei protokollierte Aussage bestritt der Mann am Mittwoch lautstark: „Ich habe so etwas nie gesagt!“ „Also haben sich die Polizisten, die Sie damals einvernommen haben, das ausgedacht?“, fragte Richterin Sabine Roßmann, die dem Schöffensenat vorsaß. „Ich weiß es nicht“, antwortete der Angeklagte. Er habe an dem Tag des Überfalls in Graz gearbeitet. Seine Verteidigerin verwies darauf, dass ihr Mandant keine Geldsorgen gehabt haben konnte, habe der doch rund 18.000 Schilling verdient.

Aussagen damaliger Zeugen belasten Angeklagten

Im weiteren Prozessverlauf sollen auch die Aussagen der drei mittlerweile verstorbenen Zeugen verlesen werden, die den heute 64-Jährigen belasteten. Sie alle waren in kriminelle Machenschaften verstrickt. Persönlich war am Mittwoch allerdings das damalige Raubopfer zur Verhandlung gekommen. Die Frau erzählte detailliert von dem Überfall: „Schon als der Mann zur Tür hereingekommen ist, hatte ich kein gutes Gefühl“, sagte sie. Als er dann mit der Eisenstange zum Schlag ausgeholt hatte, habe sie sich schnell zur Seite gedreht, wodurch sie der Mann nicht voll traf: „Ich bin trotzdem zu Boden gegangen und sicherheitshalber liegen geblieben.“

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Trotz der langen Zeit nach dem Überfall sagte sie am Mittwoch, dass sie den Angeklagten eindeutig als Täter wiedererkenne: „Als ich ihn gesehen habe, da war dieses Gefühl von damals wieder da. Es passt alles zu meiner Erinnerung, das Gesicht, die Statur.“

Beim Verlassen des Gerichtssaals sagte sie zum Angeklagten, sie verzeihe ihm und bedauere den Vorfall sehr. Der 64-Jährige schwieg.

Exfrau soll geladen werden

Für die nächste Verhandlung wird versucht, die in Kroatien lebende Exfrau des Angeklagten als Zeugin zu laden. Mit ihr hatte der Mann 1982 in Graz zusammengewohnt. Außerdem will man versuchen, an Stundenaufzeichnungen seines ehemaligen Arbeitgebers zu kommen, um festzustellen, ob er am Tag der tat bei der Arbeit war - wobei fraglich ist, ob solche Akten überhaupt noch existieren.