Gutachterstreit: Prozess um tote Lamas vertagt

Ein 40-jähriger Kärntner musste sich am Montag erneut vor Gericht verantworten. Er soll zwölf Lamas vernachlässigt haben, acht Tiere verendeten. Wegen eines Gutachterstreites wurde der Prozess erneut vertagt.

Die toten Lamas wurden im Herbst vor zwei Jahren auf einer Weide im Bezirk Villach-Land von einem Spaziergänger gefunden. Die Behörde hatte schon zuvor strenge Auflagen an den Halter erteilt, weil es den Verdacht auf hygienische Mängel und schlechte Fütterung gab - mehr dazu in Tote Lamas geben Rätsel auf. Das Gericht muss klären, ob der 40-jährige Angeklagte aus Oberkärnten seine Lamas artgerecht hielt oder nicht.

Lama Wiese

ORF/Marco Mursteiner

Auf dieser Weide wurden die toten Lamas 2015 gefunden

Gutachten: Nicht fachgerechte Entwurmung

Die Frage, warum die toten Tiere nicht obduziert wurden, blieb am Montag ungeklärt. Damals hieß es, eine Obduktion sei damals nicht durchgeführt worden, weil es keinen Verdacht auf eine ansteckende Krankheit gab. Da die verendeten Lamas nicht obduziert wurden, blieb auch die Frage offen, woran sie im Endeffekt starben. Es wurden lediglich Kotproben genommen, diese hätten gezeigt, dass die Tiere stark mit Parasiten, unter anderem Magen-Darm-Würmern, befallen waren.

Laut Gutachten führte der Tierhalter zwar eine Entwurmung durch, allerdings nicht fachlich korrekt. Anstatt die Lamas während der Kur wie üblich im Stall zu halten, wurden sie auf der Weide „entwurmt“, die ausgeschiedenen Parasiten wurden damit erneut über das Gras aufgenommen. Demnach hätte der Tierhalter darüber von einem Tierarzt aufgeklärt werden müssen, was nicht geschah. Die kritisierten Haltungsbedingungen konnten laut Gutachten nicht bestätigt werden.

Staatsanwältin: Widersprüchliches Gutachten

Staatsanwältin Johanna Schunn zeigte sich am Montag über das Gutachten verwundert, es sei „widersprüchlich und aktenwidrig“, die Unterlagen der Behörden seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Der Tierhalter sei bereits amtsbekannt gewesen. Es habe Bescheide und Strafverfügungen gegen den Lamazüchter gegeben, der damals an die 60 Tiere hielt. Die Staatsanwältin forderte ein weiteres Gutachten. Dies wurde am Montag abgelehnt. Ihrem Antrag auf nochmalige Einvernahme des Amtstierarztes und jenes Tierarztes, der den Lamazüchter betreute, wurde stattgegeben.

Viehtransport stand stundenlang in der Sonne

Der zweite Anklagepunkt betrifft acht Schlachtkühe. Dem Angeklagten, der nebenher auch als Lkw-Fahrer für einen Viehhändler arbeitet, wird vorgeworfen, die Tiere auf einem Lkw bei großer Hitze über längere Zeit weder getränkt noch gefüttert zu haben. Stundenlang sollen die Tiere auf dem Lkw bei großer Hitze in der Sonne ausgeharrt haben, auch die Lüftungsklappen des Transporters soll der Landwirt nicht geöffnet haben. In diesem Punkt zeigte sich der 40-Jährige Landwirt am Montag geständig, er habe fahrlässig gehandelt und die erlaubte Transportzeit überschritten.

Im Fall einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu zwei Jahre Haft, für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.

Link: