AK: Katastrophenschäden von Steuer absetzbar

Die Arbeiterkammer informiert angesichts des Föhnsturms, der über Kärnten fegte, dass Katastrophenschäden in voller Höhe von der Steuer absetzbar seien. Die AK unterstütze Antragsteller beim Steuerausgleich.

Die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch Unwetter oder ähnliche Katastrophen entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastungen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, so die AK in einer Aussendung am Dienstag.

Von Verputz erneuern bis Geschirr nachkaufen

Die AK unterstützt Unwetter-Opfer bei der steuerlichen Geltendmachung der Aufwendungen zur Beseitigung der Katastrophenschäden. Laut Joachim Rinösl, Steuerexperte der AK Kärnten, kann etwa die Reparatur und Sanierung der beschädigten Vermögenswerte – von der Erneuerung des Verputzes über das Ausmalen von Räumen bis zur Reparatur von Zäunen oder Pkws – als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Gleiches gilt für die Kosten für Ersatzbeschaffungen – sei es der Neubau von Gebäudeteilen oder die Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen, Kleidung oder Geschirr.