Frau aus Fenster gehalten: Jahrelange Haft

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstag ein 34 Jahre alter Mann aus Afghanistan zu 40 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll seine Frau mehrmals gewürgt und sie aus dem Fenster im vierten Stock gehalten haben.

Der 34-jährigen Mann aus Afghanistan stand wegen Raubes und gefährlicher Drohung vor Gericht. Er soll seine 32 Jahre alte Frau mehrmals gewürgt und ihr mit seinen Fingern gegen die Augen gedrückt haben. In einem Fall soll er sie auch im vierten Stock aus dem Fenster gehalten und ihr gedroht haben, sie hinunterzuwerfen, wenn sie ihm nicht Geld gebe.

Kinder sagten gegen Vater aus

Die Kinder des Paares - ein acht Jahre alter Bub und dessen neun Jahre alte Schwester - hatten einige dieser Vorfälle mitansehen müssen. Das bestätigten sie am Donnerstag vor Gericht. Der 34-Jährige hätte gedroht, den Fernseher kaputt zu machen und dann die Frau aus dem Fenster zu werfen, sagte die Tochter vor Gericht aus. Die Befragung der Kinder wurde aus einem anderen Raum über Fernseher in den Verhandlungsaal übertragen. Die Kinder leben jetzt mit ihrer Mutter gemeinsam im Frauenhaus. Ihr Vater wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt.

Geldnot als Motiv

Beim Prozessauftakt sagte Staatsanwältin Sarah Katschnig, dass der Grund für die Gewalttaten des Mannes, der arbeitslos ist, immer wieder seine Geldnot war. Er wollte nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt kommen und stehlen, daher habe er von seiner Frau Geld haben wollen. Das verweigerte sie ihm aber, weil sie es für den Lebensunterhalt benötigte, so die Anklagevertreterin. Laut Ehefrau sei seine Aggressivität immer schlimmer geworden.

Ins Auge gedrückt: „Sie ist ja nicht blind!“

Er habe sie aus Afghanistan mitgenommen und das sei jetzt sein Dank dafür, so der Angeklagte am Donnerstag vor Richterin Ute Lambauer. Er gab in der Verhandlung zu, dass er seiner Frau auf die Augen gedrückt habe, „aber sie ist ja nicht verletzt oder blind geworden“, so der Angeklagte.

Vier Mal ist der 34-Jährige seit dem Jahr 2013 bereits verurteilt worden, wegen versuchten Raubes, wegen eines Suchtmitteldeliktes, versuchtem Diebstahls und Körperveletzung. Er wolle arbeiten gehen und nie wieder strafbare Dinge machen, sagte der Angeklagte. Das Urteil von Richterin Ute Lambauer lautete 40 Monate unbedingte Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil an.