Heta: Versicherung blitzt mit Zivilklage ab

Eine deutsche Versicherungsgruppe ist wegen der Heta-Anleihen vor Gericht mit einer Zivilklage gegen das Land Kärnten abgeblitzt. Die Klägerin will nun den Verfassungsgerichtshof mit dem Finanzmarkt-Stabilitätsgesetz befassen.

30 Prozent sofort oder 45 Prozent über Wertpapiere, so lautete das Angebot des Landes für die Nachranggläubiger der Heta. 893 Mio. Euro an nachrangigen Anleihen betrug das Gesamtvolumen der Landeshaftungen, 89,42 Prozent der Nachranggläubiger akzeptierten das Angebot.

Die deutsche Versicherungsgruppe, der Name wird vom Gericht nicht bekanntgegeben, wollte sich mit dem Angebot nicht zufriedengeben und zog mit einer Feststellungsklage vor das Landesgericht in Klagenfurt. Der Erfolg blieb aus: Das Urteil von Richterin Gudrun Slamanig besagt nun, dass die Haftung nur bis zur Höhe der Ausgleichszahlung besteht.

Normprüfung beim Verfassungsgerichtshof beantragt

Die Klägerin gibt aber noch nicht auf. „Gegen das erstinstanzliche Urteil wurde Berufung eingebracht“, sagte Eva Jost-Draxl, Sprecherin des Landesgerichts Klagenfurt, am Mittwoch auf APA-Anfrage. Zugleich habe es einen Antrag auf Normprüfung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegeben, und zwar bezüglich Paragraf 2 des Finanzmarkt-Stabilitätsgesetzes, so Jost-Draxl. Auf Basis dieses Gesetzes war die Höhe des Rückkaufangebotes errechnet worden.

Die Causa liegt nun beim VfGH, die Berufung beim Oberlandesgericht Graz. Dieses wird den Fall allerdings vorerst nicht behandeln, sondern abwarten, was die Verfassungsrichter befinden. Dort bestätigte man auf APA-Anfrage das Einlangen des Antrages, wann dieser von den Höchstrichtern behandelt wird, steht aber noch nicht fest.

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