Fünf Monate Haft für Drohung mit Pistole

Wegen gefährlicher Drohung ist am Montag ein 20-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der junge Mann hatte im Sommer mit einer Schreckschusspistole auf einen 19-jährigen Kontrahenten gezielt.

Die Rivalität zwischen den beiden hatte sich bereits ein halbes Jahr vor der Tat entwickelt: Der 19-Jährige hatte einen Parkschaden am Auto des Angeklagten verursacht. „Er hat gesagt, dass wir das ohne Versicherung regeln sollen. Ich habe das Auto reparieren lassen und ihm eineinhalb Monate Zeit gegeben, die Reparatur zu bezahlen, habe aber immer noch kein Geld bekommen“, sagte der 20-jährige Angeklagte am Montag. Im Sommer eskalierte der Streit: Der 20-Jährige zielte mit einer Schreckschusspistole auf den 19-jährigen Kontrahenten, als dieser mit dem Auto an ihm vorbeifuhr.

Weiterer Streit im Gerichtssaal

Vor Einzelrichter Alfred Pasterk bekannte sich der Angeklagte am Montag schuldig. Sein 19-jähriger Kontrahent rechtfertigte sich vor Gericht: „Ich habe immer gesagt, dass ich bezahle, wenn ich eine richtige Rechnung vorgelegt bekomme.“ Es folgte ein kurzer Schlagabtausch über die Reparaturkosten im Gerichtssaal, den der Richter aber schnell unterband: „Irgendwann werden Sie beide die Sache aus der Welt schaffen müssen. Das kann es ja nicht sein, dass jetzt ewige Feindschaft zwischen Ihnen herrscht“, ermahnte er die Streithähne.

Richter: „Das sollte keine Mode werden“

In seiner Urteilsbegründung verwies der Richter darauf, dass die beiden jungen Männer zwar eine Vorgeschichte hätten, „aber der Weg, den Sie gewählt haben, ist grundfalsch. Das Anlegen von Waffen auf offener Straße ist etwas, das bei uns nicht Mode werden soll“, sagte Pasterk.

Die Staatsanwaltschaft habe derzeit mit einigen derartigen Fällen zu tun - immer öfter würden sich junge Männer mit Schreckschusspistolen ausrüsten. Aus spezialpräventiven Gründen käme deshalb auch eine Diversion nicht infrage, um die der Verteidiger des Angeklagten angesucht hatte. Der bisher unbescholtene 20-Jährige nahm das Urteil sofort an, Staatsanwältin Sandra Agnoli erklärte Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist somit rechtskräftig.