Obergrenze für Hochhäuser in Klagenfurt

Wie hoch dürfen Hochhäuser in der Landeshauptstadt Klagenfurt sein? Das soll eine Bauhöhenstudie klären. Weil es keine eindeutigen Richtlinien gibt, dürfen vorerst nur Gebäude mit maximal acht Stockwerken gebaut werden.

„Wir haben in Klagenfurt keine eindeutige Regelung, wie hoch Hochhäuser sein dürfen“, das sagte Klagenfurts Bürgermeisterin Maria Luise Mathiaschitz (SPÖ) am Donnerstag. Deshalb werde jetzt eine Studie in Auftrag gegeben, die das für die Zukunft klären soll.

Anlassfall war der Bau einer Immobilienfirma am ehemaligen ÖDK-Gelände in unmittelbarer Nähe von Minimundus. Die Immobilienfirma Riedergarten will dort Geschäfts- und Wohnhäuser errichten. Laut dem ursprünglichen Ergebnis eines Architekten-Wettbewerbes hätte dort ein Gebäude mit elf Stockwerken entstehen sollen.

Bürgermeisterin zog „Reißleine“

Mathiaschitz zog - wie sie am Donnerstag in einer Pressekonferenz sagte - jetzt „die Reißleine“. Wegen der fehlenden Richtlinien werde vorerst kein Hochhaus mit mehr als acht Stockwerken errichtet. Auch das Wohnhaus am ehemaligen ÖDK-Gelände werde jetzt nur acht Stockwerke haben, so Mathiaschitz.

Die Bauhöhenstudie soll klären, unter welchen Kriterien Bauvorhauen, die über acht Geschoße hoch sind, in Klagenfurt möglich sind. Die Studie soll Anfang 2018 fertig sein und wird von Christoph Luchsinger vom Institut für Städtebau der TU Wien erstellt.