„Widerstand gegen die Staatsgewalt“ häuft sich

Hinter §269 StGB verbirgt sich im österreichischen Strafgesetzbuch das Delikt „Widerstand gegen die Staatsgewalt“. Fälle traten zuletzt gehäuft auf, wobei für Ausraster oft minimalste Ursachen auszureichen scheinen.

In den vergangen Tagen häuften sich die Fälle von Widerstand gegen die Staatsgewalt. In Klagenfurt attackierte eine 29 Jahre alte Schwarzfahrerin in einem Linienbus einen Polizisten, nachdem sie zuvor von einem Kontrolleur im Bus erwischt worden war. In Spittal an der Drau ging ein 26 Jahre alter Betrunkener einen Polizisten tätlich an. Der hatte ihn zuvor zur Rede gestellt, weil er eine Freiheitsstrafe nicht antrat.

Marokkaner schlug auf Polizisten ein

Der aktuelleste Fall ereignete sich in der Nacht auf Sonntag, ein Marokkaner in Klagenfurt schlug und trat auf zwei Polizisten ein. Der 35 Jahre alte Kellner aus Marokko hatte seiner 46 Jahre alten Ehefrau zuvor im Streit eine Ohrfeige gegeben. Daraufhin rief die Frau die Polizei um Hilfe. Die Polizisten wollten den Sachverhalt klären, dabei begann der Mann auf die beiden 52-jährigen Beamten einzuschlagen. Der Randalierer wurde schließlich festgenommen und darf die Wohnung nicht mehr betreten.

Automatisch „schwere“ Körperverletzung

Vorfälle wie diese kommen Randalierer teuer zu stehen. Denn einen Polizisten im Dienst zu verletzen, wiegt vor dem Gesetz schwerer als die Verletzung einer Zivilperson. Wie bei Zeugen und Sachverständigen während der Erfüllung ihrer Aufgaben macht der § 84 des Strafgesetzbuches aus einer „normalen“ Körperveletzung automatisch eine „schwere“ Körperverletzung.

Der Strafrahmen erhöht sich dementsprechend und kann schon bei einem Hämatom - einer augenscheinlich nicht sonderlich schweren Verletzung - mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren bestraft werden.