Hepatitis-Kranker biss Polizisten: Haft

Ein 26-Jähriger ist am Landesgericht Klagenfurt zu zehn Monaten Haft mit anschließender Einweisung verurteilt worden. Der Hepatitis-C-Kranke fuchtelte im Kokainrausch mit einer Schere herum und biss einen Polizisten in den Arm.

Der 26-Jährige bekannte sich gleich zu Prozessbeginn schuldig. Vor der Tat, die sich im Mai in Klagenfurt ereignete, habe er drei Tage lang nicht geschlafen, sagte er in der Verhandlung aus. Da er Probleme mit einem Dealer hatte, habe er sich von Leuten aus der Drogenszene verfolgt gefühlt. An die Tat selbst könne er sich nicht mehr erinnern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zeuge: Mann war im Ausnahmezustand

Dafür schilderte am Freitag ein als Zeuge geladener Polizist umso genauer, was sich am Tag der Tat abgespielt hatte. „Es hat geheißen, dass ein verwirrter Mann auf der Straße herumläuft, der Passanten bedroht“, sagte der Polizist. Als der 26-Jährige die Beamten sah, rannte er durch mehrere Lokale davon - mit nacktem Oberkörper und mit einer Schere in der Hand. „Der Mann war meiner Meinung nach in einem Ausnahmezustand. Er hat wirr geredet, gesagt, dass Leute hinter ihm her seien, die ihm den Kopf abschneiden wollten“, sagte der Beamte.

„Ich habe vor der Tat Kokain gespritzt“

In seinem Zustand hatte der Mann ungeahnte Kräfte entwickelt. „Vier Leute waren nötig, um ihn zu fixieren. Dabei wurde mein Kollege gebissen, ich selbst habe eine Abschürfung erlitten“, so der Polizist. Wie auch sein Kollege weiß er erst sechs Monate nach der Tat, ob er sich angesteckt hat - bis dahin sind noch Untersuchungen nötig.

„Ich habe vor der Tat Kokain gespritzt“, sagte der Angeklagte, der bereits mehrmals verurteilt wurde, nun aber von denn Drogen wegkommen will. Das sei laut Aussage eines Sachverständigen aber nur mit einer stationären Therapie zielführend: „Wenn er weiter Drogen nimmt, dann ist wahrscheinlich davon auszugehen, dass er weitere strafbare Handlungen begeht.“

Einweisung in Anstalt angeordnet

Richter Manfred Herrnhofer sprach neben der zehnmonatigen Haft auch den Widerruf einer weiteren, bedingten Haftstrafe aus, was die Strafe auf 13 Monate erhöhte. Zusätzlich ordnete er auch die Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher an. „Trotz aller Auflagen und Ihrer ambulanten Therapie haben Sie wieder Kokain genommen“, begründete Herrnhofer das Urteil gegen den sechs Mal einschlägig vorbestraften Mann.

Bei seiner Festnahme habe der Mann noch Glück gehabt, dass ein Polizist ihn mit einer Halsklammer überwältigt hatte: „In anderen Staaten geht das, wie wir wissen, ganz anders aus“, meinte Herrnhofer. Die Einweisung bezeichnete der Richter als „einzige Chance“ für den 26-Jährigen: „Wenn Sie da sagen, ich mache nicht mit, dann sind Sie wieder im Strafvollzug.“

Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Daniela Zupanc gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.