Mordprozess: Geschworene erschienen nicht

Der für Donnerstag anberaumte Mordprozess gegen einen 56-jährigen Kärntner ist nach kurzer Zeit vertagt worden. Zu wenige Geschworene erschienen zur Verhandlung. Der Angeklagte soll seine damalige Ex-Freundin mit einer Eisenstange attackiert haben. Sie starb kurz darauf.

Für eine reibungslose Durchführung des Prozesses wären acht Geschworene, inklusive Ersatzgeschworene, von Nöten gewesen. Am Donnerstagvormittag erschienen aber nur sieben zur Verhandlung. Eine Geschworene kam wegen eines Kreislaufkollaps nicht zum Gericht. Eine weitere Frau blieb unentschuldigt der Verhandlung fern. Gegen sie wird eine Strafe von 500 Euro verhängt. Wann der Prozess fortgeführt wird, stand vorerst nicht fest. Möglich ist ein Termin in der ersten Septemberwoche.

Mit Eisenstange attackiert

Laut Anklage passte der 56-jährige Angeklagte seine damals 51-jährige Ex-Freundin im vergangenen Dezember vor ihren Haus in St. Veit ab. Es kam zu einem Streit zwischen dem Ex-Paar, bei dem es um Geld gegangen sein soll. Die Auseinandersetzung eskalierte, der Mann griff zu einer Eisenstange, die neben dem Haus lag, und attackierte die Frau. Mehrmals soll er ihr auf den Kopf geschlagen haben, dann flüchtete er.

Die Frau konnte noch die Polizei anrufen, kurz darauf wurde der 56-Jährige am Bahnhof von St. Veit festgenommen. Sechs Tage lang kämpfte die damals 51 Jahre alte Frau auf der Intensivstation des Klinikum Klagenfurt um ihr Leben, dann erlag sie ihren schweren Kopfverletzungen – mehr dazu in Eisenstangenattacke: Opfer gestorben. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Verteidiger: „Seelischer Ausnahmezustand“

Verteidiger ist der Villacher Anwalt Hans Gradischnig. Er will beim nächsten Verhandlungstermin auf Totschlag plädieren: „Im Verlauf des Streits ist mein Mandant in Rage geraten, hat hinter sich gegriffen und eine Eisenstange zu fassen bekommen, mit der er auf sie eingeschlagen hat“. Der Angeklagte habe sich zum Tatzeitpunkt durch den aufgestauten Ärger wegen der Trennung in einem seelischen Ausnahmezustand befunden. Sein Mandant habe noch immer auf einen Neubeginn gehofft, als er die Kontrolle über sich verlor, so die Linie des Verteidigers.

Gerichtspräsident leitet Geschworenen-Prozess

Gerichtspräsident Bernd Lutschounig leitet den Prozess als Richter selbst. Am Landesgericht sieht man darin nichts Ungewöhnliches. Er sei - wie alle acht Verhandlungsrichter - im sogenannten Geschworenen-Rad, wo Prozesse abwechselnd zugeteilt werden. Übersprungen wird die Reihenfolge nur, wenn der Partner oder die Partnerin des Richters als Staatsanwalt oder Staatsanwältin den selben Fall bearbeiten sollte. Das ist im Fall des Ehepaares Lutschounig möglich. Diese Unvereinbarkeits-Regel gilt auch, falls ein Partner des Richters bei der Polizei in dem Fall ermittelt hat.

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