Brunftzeit: Vorsicht auf Straßen

Blind vor „Liebe“ läuft Rehwild derzeit über die Straßen. Bis Mitte August sind die Tiere zu jeder Tag- und Nachtzeit aktiv. Wichtig ist, in jedem Fall einen Unfall der Polizei zu melden. Ein totes Tier darf keinesfalls mitgenommen werden.

Rehböcke, die im „Liebeswahn“ Geißen vor sich hertreiben, könnten plötzlich aus einem an eine Straße angrenzenden Feld laufen und eine Kollision mit einem Pkw auslösen. Das kann ernste Folgen haben: Trifft man mit 50 Kilometern pro Stunde auf einen 20 Kilogramm schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer. Bei 100 Kilometern pro Stunde beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen, so der ÖAMTC.

Ausweichmanöver oft noch schlimmer

Die größte Gefahr droht Autofahrern durch riskante Ausweichmanöver. Landet man im Gegenverkehr oder an einem Baum, kann das schlimmere Folgen als ein Zusammenprall mit dem Tier haben. Das richtige Verhalten kann Leben retten, sagt Daniel Wallas vom ÖAMTC Klagenfurt: „Wer in einiger Entfernung ein Tier am Straßenrand sieht, sollte sofort kontrolliert bremsen. Am besten ist es, auch abzublenden, auch hupen kann man, um das Tier zu vertreiben. Es gilt auch, wo ein Tier ist, sind oft andere in der Nähe.“

Auf jeden Fall melden

Fährt man das Tier an, dann muss der Lenker stehen bleiben und die Polizei verständigen, sagt Wallas, auch die Jägerschaft wird verständigt. Wenn das Tier verletzt flüchtet, erfolgt eine Nachsuche durch den zuständigen Jäger. Wird der Unfall nicht sofort gemeldet und man fährt weiter, wird das als Fahrerflucht gewertet, und man bleibt möglicherweise auf den Kosten sitzen. Die meisten Kaskoversicherungen decken den Schaden ab, wer haftpflichtversichert ist, muss eine Reparatur selbst zahlen.

Mitnehmen darf man ein totes Tier auf keinen Fall, das gilt als Eingriff in fremdes Jagdrecht. Jedes Jahr werden laut Jägerschaft etwa 4.000 Wildtiere auf Kärntens Straßen getötet, österreichweit sind es rund 77.000.